Es sind Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts der gesamten Familie vorzulegen.
Rechtsgrundlage:
§§ 60 a bis und 60 b Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Bitte beachten Sie, dass Sie, sofern Sie im Besitz einer Duldung sind, zu dem Personenkreis gehören, der vollziehbar ausreisepflichtig ist.
Eine Duldung wird immer dann erteilt, wenn eine Person vollziehbar ausreisepflichtig ist, aber die Rückführung in das Heimatland aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen derzeit nicht durchführbar ist.
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