Für die Prüfung, ob beziehungsweise welcher Aufenthaltstitel für Sie und Ihre Angehörigen in Frage kommt, benötigt die Ausländerbehörde Nachweise.
Aufenthaltstitel beantragen
Sie kommen aus dem Ausland und möchten sich in Bochum aufhalten oder niederlassen
Dienstleistungen und Infos
Legen Sie bitte grundsätzlich bei der ersten Beantragung und bei jedem Verlängerungsantrag folgende Nachweise vor:
- Nationalpass / Reiseausweis
- Einkommensnachweise (zum Beispiel drei Lohnabrechnungen oder bei Selbständigkeit eine Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Einkommen der letzten Monate nach Abzug von Steuern und Versicherungen)
- gegebenenfalls Jobcenterbescheid
- Schulbescheinigung bei minderjährigen schulpflichtigen Kindern
- Ihre Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse
- Nachweis über die Teilnahme am Integrationskurs, falls Sie zu einem Integrationskurs verpflichtet worden sind.
Sofern Sie sich zu Studienzwecken im Bundesgebiet aufhalten:
- Immatrikulationsbescheinigung oder einen Nachweis über die Teilnahme an einem Sprachkurs oder Studienkolleg
- Finanzierungsnachweise wie
- Sperrkonto
- Nachweis über ein Stipendium
- eine Verpflichtungserklärung, gegebenenfalls unter Vorlage von Kontoauszügen mit regelmäßigen Zahlungseingängen
- Krankenversicherungsnachweis.
- Außerdem ist ab dem 5. Semester eine Stellungnahme der Universität/Fachhochschule notwendig, ob und wann mit dem Abschluss Ihres Studiums zu rechnen ist.
Hinweis:
Abhängig vom Grund Ihres Aufenthaltes können weitere Unterlagen notwendig sein.
Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel haben, nutzen Sie bitte unseren Online-Antrag zur Verlängerung eines Aufenthaltstitels.
In anderen Fällen kontaktieren Sie uns bitte zu den telefonischen Sprechzeiten über unser Callcenter oder zu den Öffnungszeiten über die Information des Ausländerbüros.
Für mehr Informationen wählen Sie nachfolgend den auf Sie zutreffenden Grund Ihres Aufenthaltes aus:
Aufenthaltsgründe
Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug
Sie möchten eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen (gilt nicht für Staatsangehörige der EU-Staaten und EFTA-Staaten).
Aufenthaltserlaubnis für humanitäre Zwecke
Bei Ihnen liegen Nachweise vor, aus denen der Aufenthalt in Deutschland aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen gewährt werden soll.
Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung / zur Durchführung eines Studiums
Sie möchten in Deutschland studieren oder an einer studienvorbereitenden Maßnahme teilnehmen und benötigen dafür eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte
Sie sind eine ausländische Fachkraft und möchten eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz erhalten.
Genehmigung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis und möchten die Erlaubnis für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beantragen.
Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung eines Kindes
Sie möchten die Aufenthaltsgenehmigung eines Kindes verlängern lassen?
Verlängerung eines Besuchsvisums
Sie möchten ihr Besuchsvisum verlängern?
Niederlassungserlaubnis (Ausstellung)
Sie haben schon seit längerem eine Aufenthaltserlaubnis und möchten Ihren Aufenthalt in Deutschland durch eine Niederlassungserlaubnis rechtlich verfestigen.
- Häufig gestellte Fragen zum Thema Aufenthaltsrecht (bund.de)
(Informationen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat)
Weitere Informationen
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Der Aufenthaltstitel wird in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) im Kreditkartenformat ausgestellt. Mehr Informationen ...
Aufenthaltsanzeige gemäß § 5 FreizügeG/EU
Das Recht auf Freizügigkeit muss nachgewiesen werden.
Anmeldung in Bochum
Sie möchten sich in Bochum anmelden (Zuzug aus einer anderen Stadt nach Bochum) oder ummelden (Umzug innerhalb Bochums).
Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels oder Reiseausweises
Sie möchten Ihren elektronischen Aufenthaltstitel oder Reiseausweis abholen.