Es sind Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes der gesamten Familie sowie über ausreichend vorhandenen Wohnraum zu erbringen.
Rechtsgrundlage
§§ 27 - 30 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
Sie möchten eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen (gilt nicht für Staatsangehörige der EU-Staaten und EFTA-Staaten).
Es sind Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes der gesamten Familie sowie über ausreichend vorhandenen Wohnraum zu erbringen.
§§ 27 - 30 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
bei Arbeitnehmern:
bei Selbstständigen / Freiberuflichen:
bei nichterwerbstätigen Ehegatten:
Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis werden unterschiedliche Gebühren erhoben. Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Es besteht auch die Möglichkeit, bei Bezug von öffentlichen Mitteln Gebühren zu ermäßigen beziehungsweise nicht zu erheben.
Die Gebühr kann in bar oder mit einer EC-Karte und PIN bezahlt werden.
Ausländerbüro
Aufenthaltsangelegenheiten
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum
Grundsätzlich benötigen Sie für die Vorsprache beim Ausländerbüro einen Termin, den Sie mit Ihrer Ansprechperson vereinbaren können. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise.
In dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel der Ausstellung von Bescheinigungen zur Vorlage bei Behörden oder bei bereits abgelaufener Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung besteht die Möglichkeit zu folgenden Zeiten beim Ausländerbüro vorzusprechen:
Montag, Dienstag und Freitag:
8 bis 11:30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
9 bis 11:30 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Telefonisch können Sie uns zu folgenden Zeiten erreichen:
Montag bis Donnerstag:
8 bis 10 Uhr
Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.