Die Wohnungsaufsicht sorgt dafür, dass Wohnungen und Unterkünfte in einem bewohnbaren Zustand sind.
Das bedeutet:
- Mindeststandards müssen eingehalten werden
- Schäden müssen repariert werden
- Die Nutzung der Wohnung muss ordnungsgemäß möglich und sicher sein
Wohnraum muss also jederzeit so beschaffen sein, dass man dort ohne größere Einschränkungen wohnen kann. Die Nutzung darf niemanden gefährden oder unzumutbar belästigen.
Wichtig zu wissen:
- Die Wohnungsaufsicht kann keine Verbesserungen des Wohnstandards verlangen
- Es werden keine Gutachten erstellt oder Schadstoffmessungen (zum Beispiel bei Schimmel) durchgeführt.
- Eine gesundheitliche Bewertung der Mängel erfolgt nicht.
Wenn Ihre Wohnung stark beeinträchtigt ist, zum Beispiel durch:
- feuchte Wände,
- unzureichende Wasserversorgung oder Entwässerungsleitungen,
- kaputte Sanitär- oder Elektroanlagen,
- defekte Heizung,
- oder große Schäden an den Fenstern oder der Wohnungseingangstür,
und die Vermieterin oder der Vermieter diese Probleme nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nach Ihrer schriftlichen Beschwerde behebt, dann können Sie sich an die Wohnungsaufsicht wenden.
Rechtsgrundlagen:
- Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG)
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)