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Dienstleistungen und Infos

Wohnungsaufsicht

Ihre Wohnung ist durch Mängel stark beeinträchtigt und Sie möchten wissen, in welchen Fällen Sie sich an die Wohnungsaufsicht wenden können?

Dienstleistungen und Infos

Die Wohnungsaufsicht sorgt dafür, dass Wohnungen und Unterkünfte in einem bewohnbaren Zustand sind.

Das bedeutet:

  • Mindeststandards müssen eingehalten werden
  • Schäden müssen repariert werden
  • Die Nutzung der Wohnung muss ordnungsgemäß möglich und sicher sein

Wohnraum muss also jederzeit so beschaffen sein, dass man dort ohne größere Einschränkungen wohnen kann. Die Nutzung darf niemanden gefährden oder unzumutbar belästigen.

Wichtig zu wissen:

  • Die Wohnungsaufsicht kann keine Verbesserungen des Wohnstandards verlangen
  • Es werden keine Gutachten erstellt oder Schadstoffmessungen (zum Beispiel bei Schimmel) durchgeführt.
  • Eine gesundheitliche Bewertung der Mängel erfolgt nicht.

Wenn Ihre Wohnung stark beeinträchtigt ist, zum Beispiel durch:

  • feuchte Wände,
  • unzureichende Wasserversorgung oder Entwässerungsleitungen,
  • kaputte Sanitär- oder Elektroanlagen,
  • defekte Heizung,
  • oder große Schäden an den Fenstern oder der Wohnungseingangstür,

und die Vermieterin oder der Vermieter diese Probleme nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nach Ihrer schriftlichen Beschwerde behebt, dann können Sie sich an die Wohnungsaufsicht wenden.

Rechtsgrundlagen:

  • Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG)
  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

  • Den Mängelbogen, der von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben wird.
  • Ihren Mietvertrag
  • Eine Kopie der schriftlichen Beschwerde, die Sie an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter geschickt haben.
  • Weitere Briefe oder E-Mails, die Sie mit der Vermietung ausgetauscht haben
  • Belege, wenn Sie schon rechtliche Schritte unternommen haben
  • Fotos, die die Mängel in der Wohnung zeigen

Für eine persönliche Vorsprache ist eine Terminvergabe notwendig. Bitte wenden sie sich hierzu an die zuständige Ansprechperson.

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

E-Mail Adresse
stadtplanung@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiterin
Amt für Stadtplanung und Wohnen

Frau Hofmann

Wohnraumförderung

Telefonnummer
0234 910-3767
E-Mail Adresse
NHofmann@bochum.de
Sachbearbeiterin
Amt für Stadtplanung und Wohnen

Frau Sincek

Wohnraumförderung

Telefonnummer
0234 910-3753
E-Mail Adresse
TSincek@bochum.de