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Dienstleistungen und Infos

Wohnraumschutz / Wohnraumschutzsatzung

Sie möchten wissen, wann und wie ein Wohnungsleerstand oder der geplante Abriss von Wohnraum anzuzeigen ist?

Dienstleistungen und Infos

Der Rat der Stadt Bochum hat am 28.Mai 2025 beschlossen, eine „Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Bochum“ (Wohnraumschutzsatzung) für das Gebiet der Stadt Bochum zu erlassen. Die Satzung legt fest, dass es für Wohnungsleerstand und Abriss von Wohnraum einer Genehmigung bedarf.

Durch die anhaltende Baukrise werden zu wenig neue Wohnungen gebaut, die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist angespannt. Gleichzeitig gibt es in Bochum eine beträchtliche Zahl leerstehender Wohnungen. Die Satzung soll dazu beitragen, dass leerstehender Wohnraum wieder vermietungsfähig gemacht wird. Wenn Wohnraum abgerissen wird, soll Ersatzwohnraum bereitgestellt werden.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz)

Ein vorübergehender Leerstand ist manchmal nicht zu vermeiden. Dazu kann es beispielsweise durch einen Mieterwechsel oder durch notwendige Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten in der Wohnung kommen.

Leerstand muss dann angezeigt werden, wenn er absehbar länger als sechs Monate dauert. Auch der geplante Abriss von Wohnraum muss angezeigt werden.

Wichtig

  • Die Satzung beschränkt sich auf Wohnungsleerstand.
    Leerstehende Läden, Kneipen, Friseursalons und so weiter sind nicht Gegenstand der Satzung und brauchen folglich nicht angezeigt zu werden.
  • Die Satzung umfasst Mehrfamilienhäuser mit Wohnungen, die nicht von dem/den Eigentümer*innen selbst genutzt werden.
    Selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, Einlieger- sowie Eigentumswohnungen fallen nicht darunter.
  • Soll (Miet-)Wohnraum zu anderen Zwecken als einer regulären, langfristigen Vermietung an einen Mieterhaushalt genutzt werden, ist dafür eine Baugenehmigung erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn an Wohnung beziehungsweise Gebäude baulich nichts verändert wird und die Nutzungsänderung nur zeitweise vorgesehen ist.
    Auskünfte dazu erteilt das Bauordnungsamt.

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

  • Ein Meldeformular stellen wir Ihnen in Kürze an dieser Stelle zur Verfügung.
    Bis dahin wenden Sie sich für die Meldung von Leerstand und Abriss von Wohnraum bitte direkt an die unten genannten Ansprechpersonen.
  • Wohnraumschutzsatzung

Die Anzeige des Leerstands muss erfolgen, sobald absehbar ist, dass der Wohnraum länger als sechs Monate leer stehen wird. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn der Wohnraum bereits seit sechs Monaten leer steht.

Für die Meldung von Leerstand und Abriss von Wohnraum wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpersonen.

Für eine persönliche Vorsprache ist eine Terminvergabe notwendig. Hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechperson.

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

E-Mail Adresse
stadtplanung@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Für Anfragen per E-Mail zum Bereich Wohnraumschutz nutzen Sie bitte die zentrale E-Mail-Adresse:  wohnraumschutz@bochum.de

Sachbearbeiterin
Amt für Stadtplanung und Wohnen

Frau Hofmann

Meldung von Leerstand oder Abriss von Wohnraum

Telefonnummer
0234 910-3767
Sachbearbeiterin
Amt für Stadtplanung und Wohnen

Frau Sincek

Meldung von Leerstand oder Abriss von Wohnraum

Telefonnummer
0234 910-3753
Projektleitung
Amt für Stadtplanung und Wohnen

Frau Wilker

Allgemeine Fragen zur Wohnraumschutzsatzung

Telefonnummer
0234 910-3734
E-Mail Adresse
stadtplanung@bochum.de