Der Rat der Stadt Bochum hat am 28.Mai 2025 beschlossen, eine „Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Bochum“ (Wohnraumschutzsatzung) für das Gebiet der Stadt Bochum zu erlassen. Die Satzung legt fest, dass es für Wohnungsleerstand und Abriss von Wohnraum einer Genehmigung bedarf.
Durch die anhaltende Baukrise werden zu wenig neue Wohnungen gebaut, die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist angespannt. Gleichzeitig gibt es in Bochum eine beträchtliche Zahl leerstehender Wohnungen. Die Satzung soll dazu beitragen, dass leerstehender Wohnraum wieder vermietungsfähig gemacht wird. Wenn Wohnraum abgerissen wird, soll Ersatzwohnraum bereitgestellt werden.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz).