Informationen zum Regionalplan Ruhr des Regionalverbandes Ruhr
Der Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) ist das übergeordnete Instrument zur Entwicklung, Ordnung und Steuerung des Raumes in den elf kreisfreien Städten und vier Kreisen der Metropole Ruhr. Zuständig ist der Regionalverband Ruhr (RVR) mit Sitz in Essen. Er definiert durch die Festlegung von zum Beispiel Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB), Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) oder auch Regionalen Grünzügen (RGZ) verbindliche Rahmenbedingungen für die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne).
Der Regionalplan Ruhr ist seit dem 28. Februar 2024 rechtskräftig.