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Dienstleistungen und Infos

Masterplan Einzelhandel Bochum

Cover des Masterplan Einzelhandel Bochum - Eine Karte des Bochumer Stadtgebietes auf dunkelblauem Grund

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Der Masterplan Einzelhandel wurde vom Bochumer Rat beschlossen. Er beinhaltet Regelungen zur Einzelhandelsentwicklung im gesamten Stadtgebiet. Zielsetzung ist es unter anderem, die Nahversorgung zu sichern und Einzelhandelsansiedlungen auf zentrale Versorgungsbereiche beziehungsweise geeignete Sonderstandorte außerhalb der Zentren zu lenken.

Der Einzelhandel ist eine prägende Nutzung unserer Stadt. Er ist die Basis für ein pulsierendes öffentliches Leben und bestimmt maßgeblich das Erscheinungsbild der Bochumer Innenstadt wie auch der verschiedenen Versorgungszentren in den Stadtteilen.

Standortentscheidungen des Einzelhandels können erhebliche Auswirkungen auf die gewachsenen Zentren und die Gewährleistung einer flächendeckenden Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs haben. So wird sich die Ansiedlung eines Geschäfts innerhalb eines gewachsenen Zentrums in der Regel positiv auf dessen Angebotsvielfalt auswirken, die Ansiedlung von Lebensmittelmärkten in fußläufig gut erreichbarer Lage innerhalb von Wohnsiedlungsbereichen deren Nahversorgung sicherstellen. Dagegen stellen Ansiedlungen in reinen Verkehrslagen oder Gewerbegebieten eine unerwünschte Konkurrenz dar, da sie Kaufkraft aus den zentralen Versorgungsbereichen und Nahversorgungslagen abziehen und deren städtebauliche Entwicklungsspielräume beeinträchtigen. Die räumliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung mit dem Ziel der Erhaltung und der Entwicklung der gewachsenen Zentrenstrukturen und der Gewährleistung einer fußläufig erreichbaren Nahversorgung für den täglichen Bedarf gehört daher zu den wichtigsten Aufgaben der Stadtentwicklung.

Seit seines Inkrafttretens 2006 hat sich der Masterplan Einzelhandel Bochum zu einem verlässlichen Planungsinstrument entwickelt. Der Masterplan ist Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die kommunale Bauleitplanung und wird bei Entscheidungen über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben herangezogen. Nicht zuletzt schafft er mit seinen klaren, transparenten Vorgaben Chancengleichheit und Planungssicherheit für Investoren.

Um auch zukünftig dieser zugedachten Steuerungsfunktion gerecht zu werden, ist in regelmäßigen Abständen eine inhaltliche Überprüfung des Masterplanes sowie seines empirischen Grundgerüsts erforderlich. Gemeinsam mit der IHK Mittleres Ruhrgebiet und dem Einzelhandelsverband Ruhr-Lippe e. V. hat sich die Stadt Bochum daher im Frühjahr 2010 zur Fortschreibung des Masterplanes Einzelhandel entschlossen. Gutachterlich unterstützt wurde die Fortschreibung durch das Dortmunder Planungsbüro Junker und Kruse, Stadtforschung - Stadtplanung. Im Jahr 2017 wurde der Masterplan geringfügig überarbeitet.

Der Masterplan Einzelhandel Bochum - Nachjustierung 2017 - wurde am 14. Dezember 2017 vom Rat der Stadt Bochum beschlossen. Nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) stellt er einen besonderen Abwägungsbelang in der kommunalen Bauleitplanung dar.

Der vollständige Masterplan Einzelhandel Bochum - Nachjustierung 2017 - ist hier als PDF-Datei abrufbar:

Die im Masterplan Einzelhandel - Nachjustierung 2017 - zu findende Standortstruktur ist auch im Geoportal der Stadt Bochum abrufbar.

Der Arbeitskreis „Regionales Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ (REHK) hat einen Gestaltungsleitfaden für Vorhaben im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels erarbeitet.

Gestaltungsleitfaden Einzelhandel

Amt für Stadtplanung und Wohnen

Frau Brauckmann

Telefonnummer
0234 910-1876
E-Mail Adresse
ABrauckmann@bochum.de
Sachbearbeiter
Amt für Stadtplanung und Wohnen

Herr Mohri

Rahmenplanung, Masterpläne und Entwicklungskonzept

Telefonnummer
0234 910-2515
Faxnummer
0234 792521
Zimmer 4.1.380
E-Mail Adresse
FMohri@Bochum.de

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-2521
E-Mail Adresse
stadtplanung@bochum.de

Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.