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Dienstleistungen und Infos

Hof- und Fassadenprogramm

Förderung der Neugestaltung von Außenanlagen und von Fassaden in Stadterneuerungsgebieten

Dienstleistungen und Infos

Das Fassaden- und Hofflächenprogramm ist ein wichtiger Baustein der Stadterneuerung. Die Stadt Bochum unterstützt damit Eigentümerinnen und Eigentümer dabei private Investitionen in die Bausubstanz zu tätigen und damit sowohl die Qualität der Wohnhäuser als auch das städtebauliche Erscheinungsbild des Stadtteils zu verbessern. Ansprechende Fassaden und attraktive und oder ökologische Hof- und Gartenflächen steigern den Wert der Immobilie, erhöhen den Wohnwert für Nutzerinnen und Nutzer und verbessern insgesamt die Vermietbarkeit und gegebenenfalls das Stadtklima.

Das betreffende Objekt muss in einem Stadterneuerungsgebiet Bochums liegen.

Grundlage für die maximale Höhe der Förderung sind die zu gestaltenden Fassaden-, Dach- oder Hofflächen.

Der öffentliche Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Im Fall von Fassadengestaltungen werden Kosten bis zu einer Höhe von 60 Euro je Quadratmeter gestalteter oder hergerichteter Fläche anerkannt.

  • Anderweitige Fördermöglichkeiten müssen vorrangig in Anspruch genommen werden.
  • Die förderfähigen Gesamtkosten liegen über der Bagatellgrenze von 1.000,00 Euro.
  • Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt. Bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages ist als Beginn zu werten.
  • Die Maßnahmen müssen eine wesentliche Verbesserung des öffentlichen Erscheinungsbildes bewirken, die Wohnqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen oder eine besondere stadtökologische Wirkung entfalten.
     

Näheres entnehmen Sie bitte der

Richtlinie zur Förderung der Neugestaltung von Außenanlagen und von Fassaden in Stadterneuerungsgebieten

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

  • Fassadengestaltungen
    • das Reinigen, Ausbessern und der Anstrich von Fassaden
    • der Neuverputz von Fassaden in begründeten Einzelfällen
    • die Beseitigung von vorgehängten Fassadenverkleidungen zur Wiederherstellung und Sichtbarmachung originaler Fassaden
    • Rückbau von Vordächern und Kragplatten, wenn es zur Verbesserung der Fassade oder des Stadtbildes beiträgt
    • die Beseitigung gestalterisch beeinträchtigender Werbeanlagen, gegebenenfalls Ersatz für eine rückgebaute Werbeanlage gem. beschlossener Gestaltungssatzung/-leitlinien, sofern diese Maßnahme im direkten Zusammenhang mit der Gestaltung der Fassaden steht
    • die Ergänzung und Wiederherstellung historischer Baudetails
    • Lichtgestaltung sowie künstlerische Gestaltung von Fassaden
    • Reparatur und Anstrich von Fenstern und Türen, sofern diese Maßnahme im direkten Zusammenhang mit der Gestaltung der Fassade steht
    • die Wiederherstellung der ehemaligen Größe der Öffnungen,
    • die Form und Teilung der Bauteile, zum Beispiel in Form von Sprossen in Anlehnung an das historische Vorbild
    • der Einbau von Holz- anstelle von zum Beispiel Kunststofffenstern
    • das Wiederanbringen von Fensterläden
       
  • Fassadenbegrünungen
    • Vorteile: Schutz und Verschönerung von Bauwerken, Verbesserung des Stadtklimas, Kühl- und Luftverbesserungseffekte, Schallabsorption
    • für Fassadenflächen von mindestens 10 Quadratmetern Größe
    • boden-/kübel-/wandgebundene Systeme
    • Rankhilfen und Pergolen, Pflanzen, Pflanzung, Vogelfutter-/nistvorrichtungen, Insektenhotels o.ä.
       
  • Außenanlagen
    • Vorbereitende Maßnahmen wie der Abbruch von (nicht erhaltenswerten) baulichen Außenanlagen
    • die Verbesserung von Zugängen unter dem Aspekt Sicherheit (zum Beispiel Beleuchtung, Einsehbarkeit, et cetera)
    • die Entsiegelung von Flächen
    • die Herstellung von Spiel- und Aufenthaltsflächen und deren fest installierte Möblierung
    • die Begrünung von Mauern
    • die Gestaltung (nicht Neuerrichtung) von Mauern und Einfriedungen, sofern diese Maßnahme im direkten Zusammenhang mit der Gestaltung der Außenanlagen steht
    • die Einfassung und Begrünung von Mülltonnenstellplätzen, sofern diese Maßnahme im direkten Zusammenhang mit der Gestaltung der Außenanlagen steht
    • die Einrichtung von Fahrradstellplätzen
    • die Reaktivierung des Bodens und Aufwendungen für die Bereitstellung von Gartenland zur Nutzung als Mieter- und Gemeinschaftsgärten
    • die gärtnerische Anlage und die Gestaltung von Gartenflächen (Anpflanzen heimischer Pflanzen, Beete, Errichtung von Pflanzgerüsten, Pergolen)
       
  • Dachbegrünung
    • inclusive vorbereitende Arbeiten wie zum Beispiel das Aufbringen von Wurzelschutz und Schutzvlies oder das Aufbringen von Vegetations- und Pflanzsubstraten
    • Vorteile: Ausgleich von Temperaturextremen, Entlastungsfunktion für die Kanalisation bei Starkregen, bessere Dachdämmung und -abdichtung
    • für mindestens 15 Quadratmeter Nettovegetationsfläche
    • extensiv
    • Flach- und Schrägdächern mit 8 bis 12 Zentimeter Substratschichtdicke
    • Baukosten (inclusive Statik-Arbeiten), Materialkosten, auch für Bewässerungssysteme, Wurzelschutz

Die vorzulegenden Unterlagen und Anträge werden in persönlichen Gesprächen mit den Stadtteilarchitekten vor Ort bestimmt. Dort erhalten Sie auch ein gebietsübergreifendes Antragsformular mit bis zu vier Beiblättern.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der / dem jeweiligen Stadtteilarchitektin / Stadtteilarchitekten.

Für die Erteilung einer Förderzusage fallen keine Verwaltungsgebühren an.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der / dem jeweiligen Stadtteilarchitektin / Stadtteilarchitekten.

Stadtteilarchitektin / Stadtteilarchitekt

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Wattenscheid

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