BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Informationen zu Bebauungsplänen

Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens

Informationen über die Schritte eines Bebauungsplanverfahrens und die Beteiligung der Öffentlichkeit.

Informationen zu Bebauungsplänen

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ist im Baugesetzbuch (BauGB) genau festgelegt. Das Gesetz regelt auch die Form der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Stadt Bochum muss sich bei der Aufstellung von Bebauungsplänen an diese Vorschriften halten.

Sie können sich in zwei Stufen an der Planung beteiligen und der Stadt Ihre Meinung zur Planung mitteilen:

1. während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,
2. im Rahmen der öffentlichen Auslegung.

Wenn der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden soll, kann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung entfallen.

Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, entscheiden die politischen Gremien der Stadt Bochum. Es gibt keine Verpflichtung, für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne aufzustellen.

Schaubild (Quelle: Stadt Bochum)

Die einzelnen Schritte eines Bebauungsplanverfahrens:

Skizze einer Initiative zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
Die Initiative zur Aufstellung eines Bebauungsplanes kann von den Bürgerinnen und Bürgern, der Verwaltung, einem Investor oder der Politik ausgehen.
Skizze einer Aufstellungsbeschlussfassung

Wenn ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, fasst der zuständige Ausschuss des Rates einen Aufstellungsbeschluss. Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das Bebauungsplanverfahren.

Skizze eines Computers und einer Person mit dem Amtsblatt in der Hand
Der Aufstellungsbeschluss mit der Abgrenzung des Plangebietes wird im Amtsblatt und im Internet veröffentlicht. Zusätzlich können Sie
den Aufstellungsbeschluss in der Planauslage im
Technischen Rathaus einsehen und sich erläutern
lassen.

Skizze einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit am Plan: Vom Amt für Stadtplanung und Wohnen werden - eventuell zusammen mit einem Planungsbüro oder einem Investor - städtebauliche Ideen entwickelt und ein Plankonzept erarbeitet.
Skizze eines Computers und eines Amtsblattes
Das Plankonzept wird Ihnen auf einer Bürgerversammlung und durch Auslegung der Öffentlichkeit vorgestellt (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung). Beides wird in der Regel eine Woche vorher im Amtsblatt angekündigt und im Internet veröffentlicht.
Skizze einer Bürgerversammlung
Auf der Bürgerversammlung wird Ihnen das Plankonzept (gegebenenfalls mit verschiedenen Planvarianten) erläutert. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, mit den Vertretern der Verwaltung darüber zu diskutieren und eine Stellungnahme abzugeben.
Skizze einer Planauslage mit einer Stellungnahme
Gleichzeitig liegt das Plankonzept in der Regel 30 Tage lang in der Planauslage im Technischen Rathaus aus und wird im Internet veröffentlicht. Sie können die Planung einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Diese können Sie auch per Brief, per E-Mail oder zur Niederschrift vorbringen.
Bild mit Namen von öffentlichen Behörden und Institutionen
Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden Behörden und sonstige öffentliche Institutionen über die Planung informiert (frühzeitige Behördenbeteiligung). Diese geben wichtige Hinweise für die Planung.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Behördenbeteiligung dienen dazu, Überlegungen und Interessen der Bürger:innen und anderer Behörden frühzeitig zu berücksichtigen und in die Planung einfließen zu lassen.

Bild eines Auslegungsbeschlusses
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung erstellt das Amt für Stadtplanung und Wohnen einen Bebauungsplanentwurf. Parallel werden die Begründung und gegebenenfalls der Umweltbericht erarbeitet.
Bild des Auslegungsbeschlusses mit Mitgliedern des Rates
Der Bebauungsplanentwurf wird anschließend mindestens 30 Tage in der Planauslage im Technischen Rathaus ausgelegt und im Internet
veröffentlicht.

Den Beschluss dazu fassen die zuständige Bezirksvertretung und der zuständige Ausschuss des Rates (Auslegungsbeschluss).
Bild einer öffentlichen Auslegung und des Amtsblattes
Ort und Zeitraum der öffentlichen Auslegung werden eine Woche vorher im Amtsblatt angekündigt und im Internet veröffentlicht.
Bild einer Planauslage mit einer Stellungnahme
Während der öffentlichen Auslegung können Sie den Planentwurf in der Planauslage im Technischen Rathaus und im Internet einsehen. Dann können Sie erneut eine Stellungnahme abgeben. Diese können Sie auch per Brief, per E-Mail oder über das Internet oder zur Niederschrift vorbringen. Parallel findet auch eine Behördenbeteiligung statt.

Bild mit dem Rat der Stadt Bochum und Planentwurf

Alle Stellungnahmen werden von der Verwaltung ausgewertet. Ergeben sich hierdurch neue Erkenntnisse und wird deshalb der Plan wesentlich geändert, muss eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt werden.

Dann wird von der Verwaltung ein Abwägungsvorschlag für den Rat der Stadt Bochum erstellt. In der Abwägung werden alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.

Anschließend wird der Bebauungsplan vom Rat der Stadt Bochum als Satzung beschlossen. Wenn Sie eine Stellungnahme abgegeben haben, wird Ihnen danach das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt. Damit erfahren Sie, inwieweit Ihre Stellungnahme berücksichtigt werden konnte.

Bild einer Planauslage und des Amtsblattes

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt und im Internet wird der Bebauungsplan rechtskräftig und Teil des Bochumer Ortsrechts.

Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens können Sie Bebauungspläne
in der Planauslage im Technischen Rathaus und im Internet einsehen.

Bild eines rechtskräftigen Bebaungsplanes
Der rechtskräftige Bebauungsplan legt verbindlich fest, wie und was gebaut werden darf, und bildet die Grundlage für Baugenehmigungen.