Am 15. Juli 2025 ist die „Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Bochum“ (Wohnraumschutzsatzung) in Kraft getreten. Die Satzung legt fest, dass es für Wohnungsleerstand und Abriss von Wohnraum einer Genehmigung bedarf.
Wohnraumschutz / Wohnraumschutzsatzung
Sie möchten wissen, wann und wie ein Wohnungsleerstand oder der geplante Abriss von Wohnraum anzuzeigen ist?
Dienstleistungen und Infos
Durch die anhaltende Baukrise werden zu wenig neue Wohnungen gebaut, die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist angespannt. Gleichzeitig gibt es in Bochum eine beträchtliche Zahl leerstehender Wohnungen. Die Satzung soll dazu beitragen, dass leerstehender Wohnraum wieder vermietungsfähig gemacht wird. Wenn Wohnraum abgerissen wird, soll Ersatzwohnraum bereitgestellt werden.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz).
Ein vorübergehender Leerstand ist manchmal nicht zu vermeiden. Dazu kann es beispielsweise durch einen Mieterwechsel oder durch notwendige Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten in der Wohnung kommen.
Leerstand muss dann angezeigt werden, wenn er absehbar länger als sechs Monate dauert. Auch der geplante Abriss von Wohnraum muss angezeigt werden.
Wichtig
- Die Satzung beschränkt sich auf Wohnungsleerstand.
Leerstehende Läden, Kneipen, Friseursalons und so weiter sind nicht Gegenstand der Satzung und brauchen folglich nicht angezeigt zu werden. - Die Satzung umfasst Wohnraum, der nicht durch den/die Eigentümer*innen selbst genutzt wird. Selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, Einlieger- sowie Eigentumswohnungen fallen nicht darunter.
- Soll (Miet-)Wohnraum zu anderen Zwecken als einer regulären, langfristigen Vermietung an einen Mieterhaushalt genutzt werden, ist dafür eine Baugenehmigung erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn an Wohnung beziehungsweise Gebäude baulich nichts verändert wird und die Nutzungsänderung nur zeitweise vorgesehen ist.
Auskünfte dazu erteilt das Bauordnungsamt.
Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?
- Ein Meldeformular stellen wir Ihnen in Kürze an dieser Stelle zur Verfügung.
Bis dahin wenden Sie sich für die Meldung von Leerstand und Abriss von Wohnraum bitte direkt an die unten genannten Ansprechpersonen. - Wohnraumschutzsatzung
- Infoblatt FAQ Wohnraumschutzsatzung
- Erweiterte Leerstandsanzeige
Die Anzeige des Leerstands muss erfolgen, sobald absehbar ist, dass der Wohnraum länger als sechs Monate leer stehen wird. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn der Wohnraum bereits seit sechs Monaten leer steht.
Für die Meldung von Leerstand und Abriss von Wohnraum wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpersonen.
Für eine persönliche Vorsprache ist eine Terminvergabe notwendig. Hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechperson.
Adresse / Kontakt
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
- E-Mail Adresse
- stadtplanung@bochum.de
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
Für Anfragen per E-Mail zum Bereich Wohnraumschutz nutzen Sie bitte die zentrale E-Mail-Adresse: wohnraumschutz@bochum.de
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Frau Hofmann
Meldung von Leerstand oder Abriss von Wohnraum
- Telefonnummer
- 0234 910-3767
- E-Mail Adresse
- NHofmann@bochum.de
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Frau Sincek
Meldung von Leerstand oder Abriss von Wohnraum
- Telefonnummer
- 0234 910-3753
- E-Mail Adresse
- TSincek@bochum.de
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Frau Wilker
Allgemeine Fragen zur Wohnraumschutzsatzung
- Telefonnummer
- 0234 910-3734
- E-Mail Adresse
- LWilker@bochum.de
- FAQ Wohnraumschutzsatzung
Infos und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Satzung
- Wohnraumschutzsatzung
Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Bochum
- Wohnungsaufsicht
Ihre Wohnung ist durch Mängel stark beeinträchtigt und Sie möchten wissen, wann Sie sich an die Wohnungsaufsicht wenden können?
- Mietspiegel - für nicht preisgebundene Wohnungen in Bochum
Informationen zur ortsüblichen Vergleichsmiete Ihrer Wohnung in Bochum
- Handlungskonzept Wohnen
Das fortgeschriebene Handlungskonzept 2024 bildet die kommunale wohnungspolitische Strategie mit dem Ziel, Bochum als lebenswerten Wohnstandort weiterzuentwickeln.
- Baugenehmigung durch das Bauordnungsamt
Für alle Baumaßnahmen ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich – also für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und für den Abbruch von baulichen Anlagen.
- Fragen zum Thema Bauordnung
Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zum Beispiel zu den Themen Garagen, Gartenhaus, Nutzungsänderung und mehr.