Der Einzelhandel ist eine prägende Nutzung unserer Stadt. Er ist die Basis für ein pulsierendes öffentliches Leben und bestimmt maßgeblich das Erscheinungsbild der Bochumer Innenstadt wie auch der verschiedenen Versorgungszentren in den Stadtteilen.
Standortentscheidungen des Einzelhandels können erhebliche Auswirkungen auf die gewachsenen Zentren und die Gewährleistung einer flächendeckenden Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs haben. So wird sich die Ansiedlung eines Geschäfts innerhalb eines gewachsenen Zentrums in der Regel positiv auf dessen Angebotsvielfalt auswirken, die Ansiedlung von Lebensmittelmärkten in fußläufig gut erreichbarer Lage innerhalb von Wohnsiedlungsbereichen deren Nahversorgung sicherstellen. Dagegen stellen Ansiedlungen in reinen Verkehrslagen oder Gewerbegebieten eine unerwünschte Konkurrenz dar, da sie Kaufkraft aus den zentralen Versorgungsbereichen und Nahversorgungslagen abziehen und deren städtebauliche Entwicklungsspielräume beeinträchtigen. Die räumliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung mit dem Ziel der Erhaltung und der Entwicklung der gewachsenen Zentrenstrukturen und der Gewährleistung einer fußläufig erreichbaren Nahversorgung für den täglichen Bedarf gehört daher zu den wichtigsten Aufgaben der Stadtentwicklung.
Seit seines Inkrafttretens 2006 hat sich der Masterplan Einzelhandel Bochum zu einem verlässlichen Planungsinstrument entwickelt. Der Masterplan ist Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die kommunale Bauleitplanung und wird bei Entscheidungen über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben herangezogen. Nicht zuletzt schafft er mit seinen klaren, transparenten Vorgaben Chancengleichheit und Planungssicherheit für Investoren.
Um auch zukünftig dieser zugedachten Steuerungsfunktion gerecht zu werden, ist in regelmäßigen Abständen eine inhaltliche Überprüfung des Masterplanes sowie seines empirischen Grundgerüsts erforderlich. Gemeinsam mit der IHK Mittleres Ruhrgebiet und dem Einzelhandelsverband Ruhr-Lippe e. V. hat sich die Stadt Bochum daher im Frühjahr 2010 zur Fortschreibung des Masterplanes Einzelhandel entschlossen. Gutachterlich unterstützt wurde die Fortschreibung durch das Dortmunder Planungsbüro Junker und Kruse, Stadtforschung - Stadtplanung. Im Jahr 2017 wurde der Masterplan geringfügig überarbeitet.