Der Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) stellt gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in ihren Grundzügen dar. Der GFNP ist behördenverbindlich. Aus ihm leiten sich keine unmittelbaren Baurechte ab.
Der GFNP ist ein Handlungsrahmen für die Aufstellung von Bebauungsplänen, die aus dem GFNP zu entwickeln sind. Sie setzen die Art und das Maß insbesondere baulicher aber auch anderer Nutzungen verbindlich fest und schaffen Baurecht.
Zum GFNP gehört die Beikarte „Vorsorgender Hochwasserschutz“ in der die von den Bezirksregierungen förmlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete sowie Hochwasserrisikogebiete nachrichtlich übernommen wurden.
Der GFNP ist mit dem Feststellungsbeschluss des Regionalplanes Ruhr (RP Ruhr) am 10. November 2023 aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) hervorgegangen. Der RFNP wurde von 2005 bis 2010 von den sechs Städten Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen gemeinsam erarbeitet und umfasste neben der Funktion als GFNP auch die eines Regionalplanes. Der regionalplanerische Teil des RFNP wurde am 28. Februar 2024 vom Regionalplan Ruhr abgelöst.