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Dienstleistungen und Infos

Leistungen zum Lebensunterhalt für Asylbewerber und Geflüchtete

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsybLG) dienen der Sicherung des Lebensunterhaltes der Flüchtlinge.

Dienstleistungen und Infos

Die Versorgung der Flüchtlinge erfolgt im Regelfall in Übergangseinrichtungen, dort wird ihnen eine Unterkunft zur Verfügung gestellt. In Einzelfällen ist auch die Anmietung einer eigenen Wohnung und die Übernahme der Mietkosten durch das Sozialamt vorgesehen.

Zusätzlich wird zur Deckung des notwenigen Bedarfes eine Geldleistung gewährt. Der Umfang der Geldleistung liegt unterhalb der Bedarfssätze der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Zur Deckung besonderer Bedürfnisse, werden zusätzliche Leistungen gewährt. Leistungseinschränkungen beziehungsweise -versagungen erfolgen für Personen, bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gründen (zum Beispiel Vernichtung des Passes, Angabe einer falschen Identität) aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können oder die eingereist sind, um Leistungen zu erlangen.

Da Flüchtlinge in der Regel nicht über eine Krankenversicherung verfügen, werden ihnen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht. Diese Leistungen sind beschränkt auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände, soweit sie im Einzelfall erforderlich sind.

Nach einer Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet von 18 Monaten werden Leistungen gewährt, deren Umfang sich an den Bestimmungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII orientiert, wenn der Aufenthalt nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst wurde und keine wesentlichen Unterbrechungen aufgetreten sind.

Anspruch auf diese Leistungen durch die Stadt Bochum haben Flüchtlinge, die

  • durch das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Bochum zugewiesen sind und sich tatsächlich hier aufhalten und
  • deren Aufenthalt durch die Ausländerbehörde gestattet, geduldet oder aus völkerrechtlichen beziehungsweise humanitären Gründen erlaubt ist und
  • ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beziehungsweise aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen der zusammen lebenden Familienangehörigen sicherstellen können und
  • keine Möglichkeit der Selbsthilfe haben und
  • keine vorrangigen Leistungsansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern wie zum Beispiel Agentur für Arbeit, Jobcenter haben.

 Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweispapier (Pass, Aufenthaltsgestattung, Duldung et cetera)
  • Für Asylbewerber: Zuweisungsentscheidung von der Bezirksregierung Arnsberg
  • Meldenachweis

Adresse / Kontakt

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Husemann Karree (5. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

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Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Amt für Soziales befindet sich im 5. OG und ist über Aufzüge erreichbar.

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