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Dienstleistungen und Infos

Landeshilfen beziehungsweise Leistungen für Blinde und Sehbehinderte

Hilfe für Blinde und hochgradig Sehbehinderte

Dienstleistungen und Infos

Für den Bezug von Blindengeld muss das Augenlicht vollständig erloschen oder die Sehschärfe auf beiden Augen auf 1/50 (2 %) herabgesetzt sein. Als blind werden auch Personen mit einer beidseitigen Zerstörung der Sehzentren (sogenannte Rindenblindheit) angesehen. Bei der Hilfe für hochgradig Sehbehinderte darf die Sehschärfe auf beiden Augen nicht mehr als 1/20 (5 %) betragen. Aber auch Personen mit massiven Gesichtsfeldeinschränkungen, die das Sehvermögen erheblich einschränken, können einen Leistungsanspruch haben.

Höhe der Leistungen (Informationen des LWL)

Das Blindengeld wird im Regelfall bei einer Heimaufnahme um 50 Prozent gekürzt.

Blinden Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern wird zusätzlich Blindenhilfe nach § 72 SGB XII gewährt. Sie dient dem Ausgleich eines durch die Blindheit bedingten Mehraufwandes. Die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII ist nachrangig, einkommens- und vermögensabhängig und erhöht (oder verringert) sich in unmittelbarer Anpassung an die Änderungssätze  in der gesetzlichen Rentenversicherung. Personen, bei denen der sozialhilferechtliche Freibetrag von 5.000 Euro überschritten ist, haben keinen Anspruch auf die ergänzende Blindenhilfe. Wenn der örtliche Träger der Sozialhilfe die Kosten für die stationäre Heimunterbringung erbringt, dann gewährt er die Blindenhilfe automatisch mit.
Seit dem 1. Juli 2023 beträgt die Blindenhilfe 184,39 Euro monatlich.

Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem GHBG (Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose) durch den Landschaftsverband haben grundsätzlich Personen, deren Sehvermögen massiv herabgesetzt ist und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben. Bei blinden Heimbewohnern besteht eine Sonderregelung, nach der auch Blinde außerhalb von Westfalen-Lippe Blindengeld vom Landschaftsverband erhalten, wenn vor der Aufnahme in einer Einrichtung der gewöhnliche Aufenthalt in Westfalen-Lippe war. Allerdings erhält nicht jeder sehbehinderte Mensch einen finanziellen Ausgleich. Der Gesetzgeber hat den anspruchsberechtigten Personenkreis eingegrenzt.

Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseinganges und der Zeitpunkt, ab dem die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen sind.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Leistungen nach dem GHBG werden nur auf Antrag vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe gewährt. Antragsformulare sind bei den unten aufgeführten Mitarbeiterinnen erhältlich oder können direkt bei der LWL-Behindertenhilfe Westfalen angefordert werden.

Das Sehvermögen ist durch eine augenfachärztliche Bescheinigung nachzuweisen, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen Bl (blind) eingetragen.

Für die Gewährung der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII bringen Sie bitte alle Unterlagen mit, die auch für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen benötigt werden.

Weitere Informationen sowie Anträge, Formulare oder Broschüren erhalten Sie unter:

Adresse / Kontakt

Amt für Soziales
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
Gustav-Heinemann-Platz 2-6
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-2701 Vermittlung und Auskunft
E-Mail Adresse
sozialamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
9 bis 13 Uhr

Zugang zur Sachbearbeitung nur nach Terminvereinbarung!

Servicezeit
(telefonische Erreichbarkeit)


Montag bis Donnerstag
8 bis 16 Uhr
Freitag
8 bis 14 Uhr

Das Bild zeigt das Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt drei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiterin
Amt für Soziales

Frau Markucik

Buchstabe A bis K

Telefonnummer
0234 910-1234
E-Mail Adresse
SMarkucik@bochum.de
Sachbearbeiterin
Amt für Soziales

Frau Nath

Buchstabe L - Z

Telefonnummer
0234 910-2360
E-Mail Adresse
KNath@bochum.de