- Je nach Hilfeart: Arbeitsplatz oder Wohnsitz in Bochum
- anerkannte Schwerbehinderung (GdB 50 oder mehr) oder Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit
Kündigungsschutz für schwerbehinderte Beschäftigte
- Durchführung des Verfahrens zum besonderen Kündigungsschutz behinderter Menschen nach SGB IX,
Einladung und Moderation der Einigungsverhandlungen unter Beteiligung aller Parteien,
Fertigung einer qualifizierten Stellungnahme mit begründetem Entscheidungsvorschlag an das Inklusionsamt Arbeit
Kündigungsprävention / Konfliktmanagement
- Beratung und Hilfestellung bei Konflikten am Arbeitsplatz
Die Einschaltung geschieht in der Regel durch den Arbeitgeber. Ziel ist die Vermeidung von Kündigungen und der Erhalt von Beschäftigungsverhältnissen.
Förderung der Umgestaltung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf berät Arbeitgeber und schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und stellt finanzielle Zuschüsse/Darlehen für betriebliche Maßnahmen zur Verfügung.
In Betracht kommen technische Arbeitshilfen, Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes, Hilfen zur Selbstständigkeit, begleitende Hilfen am Arbeitsplatz.
Das Angebot wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und richtet sich an alle Bochumer Betriebe und behinderte Menschen im Berufsleben.
Für Beamte und selbstständige schwerbehinderte Menschen in Form von Zuschüssen für Personenkraftwagen (PKW) oder Hilfsmittel.