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Dienstleistungen und Infos

Elterngeld und Elternzeit

Sie benötigen eine Auskunft oder Beratung in Fragen der Inanspruchnahme von Elterngeld und Elternzeit beziehungsweise Sie möchten Elterngeld beantragen.

Dienstleistungen und Infos

Elterngeld muss beantragt werden.

Elterngeld können alle Eltern beantragen, die ihr neugeborenes Kind im ersten Jahr nach der Geburt selbst betreuen und erziehen.

Die Höhe des jeweiligen Elterngeldanspruches richtet sich nach dem durchschnittlich erzielten Einkommen des Antragsstellers in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes beziehungsweise vor Beginn der Mutterschutzfrist.

Grundsätzlich wird Elterngeld in Nordrhein-Westfalen bei den Kreisen und kreisfreien Städten berechnet und ausgezahlt.

Für Bochum ist das Versorgungsamt in Dortmund für die Bearbeitung  von Elterngeldanträgen zuständig. Weitere Informationen zur Beantragung von Elterngeld sind auf der Internetseite des Versorgungsamtes zu finden.

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Im Familienportal des Landes NRW erhalten Sie einen Überblick über die vielfältigen Leistungen für Familien in NRW. Hier steht Ihnen auch ein digitaler Elterngeld-Antrag zur Verfügung.

Im Familienportal des Bundes können Sie mit dem Info-Tool Familienleistungen in wenigen Schritten ermitteln, auf welche Familienleistungen oder -hilfen Sie oder Ihre Familie voraussichtlich Anspruch haben.

Das gemeinsame Versorgungsamt in der Stadt Dortmund ist für die Bearbeitung der Elterngeldanträge der Städte Dortmund, Bochum und Hagen zuständig.

Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen
Untere Brinkstraße 80
44141 Dortmund

Infos zu Öffnungszeiten/Kontakt:
www.dortmund.de/elterngeld
E-Mail: elterngeldkasse@stadtdo.de

Beratung und Informationen  erhalten Sie auch im Familienbüro der Stadt Bochum: