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Dienstleistungen und Infos

Bochum-Pass

Gemeinsam mehr erleben

Symbolbild zum Bochum-Pass
Der kostenlose Bochum-Pass ist eine freiwillige städtische Leistung. (Quelle: Stadt Bochum)

Dienstleistungen und Infos

Bochumer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können mit dem Bochum-Pass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen.

Alle Personen, die entweder Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen, haben Anspruch auf den Bochum-Pass. Ohne den Bezug einer dieser Sozialleistungen oder auch beim Bezug anderer Sozialleistungen als dieser besteht aber leider keine Berechtigung auf einen Bochum-Pass.

Hinweise

Die im Jahr 2023 per Post zugesandten Bochum-Pässe sind noch bis zum 31. Mai 2024 gültig. Das gilt auch für die ab Januar 2024 noch per Post zugesandten Bochum-Pässe für neu in den Leistungsbezug eingetretene Personen.
Ab Mai 2024 wird es voraussichtlich einen neuen, einfacheren Zugang zum Bochum-Pass geben. Nähere Informationen dazu werden hier und in der Presse mitgeteilt, sobald alle Vorbereitungen abgeschlossen sind.

Bochumer Bürgerinnen und Bürger, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Sozialhilfe-Leistungen (SGB XII)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld

Der Bochum-Pass 2023 ist in Kombination mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, oder ähnlichem) bis zum 31. Mai 2024 gültig.
Anschließend wird es einen neuen Bochum-Pass geben, der ab Mai 2024 ausschließlich zu verwenden ist.

Beim Erwerb einer Eintrittskarte in den beteiligten Einrichtungen wird der Bochum-Pass und das Ausweisdokument vorgezeigt. Weitere Nachweise, wie zum Beispiel Bescheide oder Ähnliches, sind nicht nötig, um Ermäßigungen zu erhalten. Leistungsbescheide der betreffenden Sozialleistungen können aber bei Verlust des Bochum-Passes vorübergehend als Ersatz genutzt werden.

Ermäßigungen gibt es unter anderem in den folgenden Einrichtungen: 

Hinweis:
Der Bochum-Pass ist eine Bochumer Initiative. In den Nachbarstädten wird der Pass deshalb nicht anerkannt.

Der Bochum-Pass ist personengebunden, eine Weitergabe an Dritte ist also nicht zulässig. Er gilt in dieser Form bis zum 31. Mai 2024. 

Ab Mai 2024 wird es voraussichtlich einen neuen, einfacheren Zugang zum Bochum-Pass geben. Auch hierzu wird es nähere Informationen - hier und in der Presse - geben, sobald alle Vorbereitungen abgeschlossen sind.

Bei Beschädigung oder Verlust Ihres aktuell gültigen Bochum-Passes oder falls Sie für eine berechtigte Person keinen Bochum-Pass erhalten haben sollten können Sie vorübergehend ersatzweise Ihren Leistungsbescheid der betreffenden Sozialleistungen an der Kasse vorlegen.

Informationen darüber, was der Bochum-Pass - nach dem Auslaufen der Sonderinhalte aus dem NRW-Stärkungspakt am 31. Dezember 2023 - beinhalten wird und auf welchen Wegen der Bochum-Pass 2024 dann für die Berechtigten zugänglich ist, werden zu gegebener Zeit hier und in der Presse bekanntgegeben.