Bochumer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können mit dem Bochum-Pass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen.
Alle Personen, die entweder Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen, haben Anspruch auf den Bochum-Pass. Ohne den Bezug einer dieser Sozialleistungen oder auch beim Bezug anderer Sozialleistungen als dieser besteht aber leider keine Berechtigung auf einen Bochum-Pass.