Diese Vergünstigungen und Ermäßigungen gibt es bei der Nutzung folgender städtischer Einrichtungen:
- Theaterveranstaltungen in der Stadthalle Wattenscheid
- Veranstaltungen und Ferientheater in der Freilicht- und Waldbühne
- Bochumer Symphoniker
- Stadtbücherei
- Musikschule
- Planetarium
- Volkshochschule
- Veranstaltungen des Jugendamtes
- Hallen-, Frei- und Wellenbäder
- Familienbildungsstätte
- Museum
- Sternwarte
- Schauspielhaus
Anspruch auf diese Leistungen durch die Stadt Bochum haben Bochumer Einwohnerinnen und Einwohner, bei denen das Einkommen (der Bedarfsgemeinschaft) die Grundbeträge entsprechend SGB II / SGB XII zuzüglich eines Zuschlages von 20 Prozent auf diese Beträge zuzüglich Kosten der Unterkunft nicht übersteigt.
Darunter fallen ohne weitere Voraussetzungen Personen, die folgende Leistungen erhalten:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
- Asylbewerberleistungen nach dem AsylbLG
Diese Personen erhalten den Bochum-Pass in den Bürgerbüros der Stadt Bochum und nicht im Amt für Soziales. Dabei ist der aktuelle Leistungsbescheid vorzulegen (falls der keine Angabe über die Dauer seiner Gültigkeit hat: zusätzlich ein Kontoauszug mit dem aktuellen Zahlungseingang) sowie ein gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass). Wer keine der oben angegebenen laufenden Leistungen erhält, kann einen möglichen Anspruch durch das Amt für Soziales prüfen lassen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz