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Dienstleistungen und Infos

Bochum-Pass

Bochumer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können mit dem Bochum-Pass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen.
 

Das Bild zeigt den Bochum-Pass.

Dienstleistungen und Infos

Diese Vergünstigungen und Ermäßigungen gibt es bei der Nutzung folgender städtischer Einrichtungen:

  • Theaterveranstaltungen in der Stadthalle Wattenscheid
  • Veranstaltungen und Ferientheater in der Freilicht- und Waldbühne
  • Bochumer Symphoniker
  • Stadtbücherei
  • Musikschule
  • Planetarium
  • Volkshochschule
  • Veranstaltungen des Jugendamtes
  • Hallen-, Frei- und Wellenbäder
  • Familienbildungsstätte
  • Museum
  • Sternwarte
  • Schauspielhaus

Anspruch auf diese Leistungen durch die Stadt Bochum haben Bochumer Einwohnerinnen und Einwohner, bei denen das Einkommen (der Bedarfsgemeinschaft) die Grundbeträge entsprechend SGB II / SGB XII zuzüglich eines Zuschlages von 20 Prozent auf diese Beträge zuzüglich Kosten der Unterkunft nicht übersteigt.

Darunter fallen ohne weitere Voraussetzungen Personen, die folgende Leistungen erhalten:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
  • Asylbewerberleistungen nach dem AsylbLG

Diese Personen erhalten den Bochum-Pass in den Bürgerbüros der Stadt Bochum und nicht im Amt für Soziales. Dabei ist der aktuelle Leistungsbescheid vorzulegen (falls der keine Angabe über die Dauer seiner Gültigkeit hat: zusätzlich ein Kontoauszug mit dem aktuellen Zahlungseingang) sowie ein gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass). Wer keine der oben angegebenen laufenden Leistungen erhält, kann einen möglichen Anspruch durch das Amt für Soziales prüfen lassen.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz

Wer keine der oben angegebenen laufenden Leistungen erhält, benötigt zur Prüfung des Anspruchs auf einen Bochum-Pass im Amt für Soziales folgende Unterlagen:

  • aktuelle Nachweise über alle Einkünfte
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle Nachweise über die Kosten der Unterkunft ( Miete / Betriebskosten / Heizkosten )

Ob im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Soziales.

Wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
  • Asylbewerberleistungen nach dem AsylbLG

erhalten Sie den Bochum-Pass in den Bürgerbüros der Stadt Bochum:

Wer keine der oben angegebenen laufenden Leistungen erhält, kann einen Anspruch auf einen Bochum-Pass im Amt für Soziales prüfen lassen.

Wo möchten Sie hin?

Experte
Amt für Soziales

Herr Evers

Zuständig für die Stadtbezirke Bochum-Mitte, Bochum-Nord und Bochum-Süd.

Telefonnummer
0234 910-2749
Faxnummer
0234 910-1348
E-Mail Adresse
MEvers@bochum.de
Expertin
Amt für Soziales

Frau Meixner

Zuständig für die Stadtbezirke Bochum-Mitte, Bochum-Nord und Bochum-Süd.

Telefonnummer
0234 910-3393
Faxnummer
0234 910-1348
E-Mail Adresse
BMeixner@bochum.de

Sollten Sie in einem anderen Stadtbezirk wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksverwaltungsstelle.

Bezirksverwaltungsstelle Wattenscheid
Rathaus Wattenscheid

Bezirksverwaltungsstelle Ost
Verwaltungsstelle Langendreer

Bezirksverwaltungsstelle Südwest
Verwaltungsstelle Weitmar