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Dienstleistungen und Infos

Antrag auf häusliche Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege richtet sich an Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen im Alltag, wie zum Beispiel Körperpflege, Anziehen, Essen, und hauswirtschaftlicher Versorgung Hilfe benötigen.

Dienstleistungen und Infos

Die Hilfen bei häuslicher Pflege sollen dazu beitragen, dass Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit noch möglichst lange in der eigenen Wohnung bleiben können.

Wenn Sie pflegeversichert sind, erhalten Sie gegebenenfalls finanzielle Leistungen zur Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung bei ihrer Pflegekasse (SGB XI - Soziale Pflegeversicherung). Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus oder ist der Hilfebedarf nicht so hoch, dass die Pflegekasse leisten kann, kann die Gewährung von Hilfe zur Pflege durch das Amt für Soziales in Betracht kommen.

Die Hilfe zur Pflege soll in erster Linie die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen stärken, also die ambulante Pflege. Leistungen der ambulanten Pflege sind insbesondere

  • Pflegegeld oder Pflegebeihilfen
  • Erstattung von Aufwendungen der privaten Pflegepersonen (zum Beispiel Angehörige oder Nachbarn) 
  • Übernahme angemessener Kosten für eine professionelle Pflegekraft oder einen Pflegedienst 
  • Kostenübernahmen für Pflegehilfsmittel

Reicht die Pflege zu Hause nicht aus und ist stationäre beziehungsweise teilstationäre Pflege erforderlich, umfasst die Hilfe zur Pflege auch die Kosten für

  • Tages- beziehungsweise Nachtpflege,
  • Kurzzeitpflege oder 
  • vollstationäre Pflege

Die Leistungen der Hilfe zur Pflege sind abhängig vom Einkommen und Vermögen des pflegebedürftigen Menschen sowie seines Partners bzw. seiner Partnerin. Bei minderjährigen pflegebedürftigen Kindern ist auch das Einkommen und Vermögen der Eltern zu berücksichtigen.

Wer in Bochum seinen Wohnsitz hat, kann den Antrag bei der Stadt Bochum stellen.  

Die Hilfe wird erst ab dem Zeitpunkt gewährt, an dem es dem Amt für Soziales bekannt wurde. Also im Regelfall der Tag der Antragstellung.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

  • Personalausweis, Pass, Aufenthaltserlaubnis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Mietvertrag und Nachweis über aktuelle Miete mit Nebenkosten
  • aktueller Wohngeldbescheid
  • vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise (beispielsweise KFZ-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen und so weiter)
  • Belege über Versicherungsbeiträge
  • Leben weitere Personen mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft, müssen Sie auch deren Einkommen und Vermögen nachweisen.
  • Nachweis über Leistungen der Pflegekasse und Einstufung des Medizinischen Dienstes (sofern vorhanden) beziehungsweise Gutachten des Medizinischen Dienstes

Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Amtes für Soziales klären.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bezirk, in dem Sie wohnen:

  • Bochum-Wattenscheid
    Rathaus Wattenscheid, Friedrich-Ebert-Straße 7
     
  • Bochum-Ost
    Verwaltungsstelle Langendreer, Carl-von-Ossietzky-Platz 2
     
  • Bochum-Südwest
    Verwaltungsstelle Weitmar, Hattinger Straße 389
     
  • Bochum-Mitte, Bochum-Nord, Bochum-Süd:

Adresse / Kontakt

Amt für Soziales
Service-Point
Husemann Karree (5. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-2763
Telefonnummer 2
0234 910-3514
Telefonnummer 3
0234 910-3578
E-Mail Adresse
sozialamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag:
09:00 bis 13:00 Uhr

Zugang zur Sachbearbeitung nur nach Terminvereinbarung!

Servicezeit (telefonische Erreichbarkeit)

Montag bis Donnerstag
8 bis 16 Uhr
Freitag
8 bis 14 Uhr

Der Aufgabenkatalog des Servicebüros umfasst folgende Tätigkeiten:

  • Entgegennahme und gegebenenfalls Kopieren von Unterlagen für die Sachbearbeitung
  • Ausgabe von Formularen
  • Ausgabe von "Mein Ticket"-Karten
  • Zugangssteuerung und Wegweisung zur Sachbearbeitung

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Amt für Soziales befindet sich im 5. OG und ist über Aufzüge erreichbar.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bezirk, in dem Sie wohnen:

Experte
Amt für Soziales

Herr Evers

Zuständig für die Stadtbezirke Bochum-Mitte, Bochum-Nord und Bochum-Süd.

Telefonnummer
0234 910-2749
Faxnummer
0234 910-1348
E-Mail Adresse
MEvers@bochum.de
Expertin
Amt für Soziales

Frau Meixner

Zuständig für die Stadtbezirke Bochum-Mitte, Bochum-Nord und Bochum-Süd.

Telefonnummer
0234 910-3393
Faxnummer
0234 910-1348
E-Mail Adresse
BMeixner@bochum.de