Elterngeld können alle Eltern beantragen, die ihr neugeborenes Kind im ersten Jahr nach der Geburt selbst betreuen und erziehen.
Die Höhe des jeweiligen Elterngeldanspruches richtet sich nach dem durchschnittlich erzielten Einkommen des Antragsstellers in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes beziehungsweise vor Beginn der Mutterschutzfrist.
Grundsätzlich wird Elterngeld in Nordrhein-Westfalen bei den Kreisen und kreisfreien Städten berechnet und ausgezahlt. Das gemeinsame Versorgungsamt in der Stadt Dortmund ist für die Bearbeitung der Elterngeldanträge der Städte Dortmund, Bochum und Hagen zuständig.
Weitere Informationen zur Beantragung von Elterngeld sind auf der Internetseite des Versorgungsamtes zu finden.