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Dienstleistungen und Infos

Bochum-Pass

Gemeinsam mehr erleben

Symbolbild zum Bochum-Pass
Der kostenlose Bochum-Pass ist eine freiwillige städtische Leistung. (Quelle: Stadt Bochum)

Dienstleistungen und Infos

Bochumer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können mit dem Bochum-Pass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen.

Hinweis

Alle berechtigten Personen, die im Juni eine der betreffenden Leistungen bezogen haben: Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen, haben den Bochum-Pass Ende Juni bereits per Post zugesandt bekommen. Auch wer in den folgenden Monaten neu in den Bezug einer dieser Sozialleistungen kommt, wird den Bochum-Pass automatisch zugesandt bekommen.

Ohne den Bezug einer dieser Sozialleistungen oder auch beim Bezug anderer Sozialleistungen als dieser besteht aber leider keine Berechtigung auf einen Bochum-Pass.

Bochumer Bürgerinnen und Bürger, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Sozialhilfe-Leistungen (SGB XII)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld

Alle Berechtigten erhalten den kostenlosen und personalisierten Bochum-Pass automatisch per Post.

Der Bochum-Pass ist in Kombination mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, o. ä.) zunächst für das Jahr 2023 gültig.

Beim Erwerb einer Eintrittskarte in den beteiligten Einrichtungen wird der Bochum-Pass und das Ausweisdokument vorgezeigt. Weitere Nachweise, wie zum Beispiel Bescheide oder Ähnliches, sind nicht nötig, um Ermäßigungen zu erhalten.

Kostenlosen Eintritt erhalten Sie mit dem Bochum-Pass zwischen dem 1. Juli befristet bis zum 31. Dezember 2023  in den folgenden Einrichtungen:
Hinweis: 
Durch bereitgestellte Finanzmittel aus dem Förderprogramm „Stärkungspakt NRW - Gemeinsam gegen Armut“ kann befristet eine Kostenübernahme gewährleistet werden. Danach gelten die regulären Ermäßigungskonditionen im Rahmen des Bochum-Passes.

Ermäßigungen gibt es unter anderem in den folgenden Einrichtungen: 

Hinweis:
Der Bochum-Pass ist eine Bochumer Initiative. In den Nachbarstädten wird der Pass deshalb nicht anerkannt.

Der Bochum-Pass ist personengebunden, eine Weitergabe an Dritte ist also nicht zulässig. Er gilt in dieser Form bis zum 31. Dezember 2023. Personen, die darüber hinaus anspruchsberechtigt sind, erhalten den Bochum-Pass automatisch per Post. 

Hinweis:
Der Bochum-Pass ist eine Bochumer Initiative. In den Nachbarstädten wird der Pass deshalb nicht anerkannt.

Bei Beschädigung oder Verlust Ihres aktuell gültigen Bochum-Passes oder falls Sie für eine berechtigte Person keinen Bochum-Pass erhalten haben sollten können Sie sich als Bezieherin oder Bezieher von Bürgergeld per E-Mail an das Jobcenter Bochum unter jobcenter-bochum@jobcenter-ge.de wenden und um Ausstellung eines neuen Ausweises bitten. Als Bezieherin oder Bezieher einer der anderen berechtigenden Sozialleistungen können sich stattdessen per E-Mail an die Stadt Bochum unter bochumpass@bochum.de wenden.

Hinweis:
Für eine Bearbeitung Ihres Anliegens muss Ihre E-Mail Ihre Anschrift sowie den Vornamen und Namen der betreffenden Person(en) enthalten. Andernfalls kann ihr Anliegen leider nicht bearbeitet werden.