Was suche ich, bin ich hier richtig?
Der Stadt Bochum vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesene geflüchtete Personen, (Spät-) Aussiedler*innen sowie jüdische Emigranten in Wohneinrichtungen haben Anspruch auf Beratung.
Hilfe, Unterstützung, Vermittlung
Der Stadt Bochum vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesene geflüchtete Personen, (Spät-) Aussiedler*innen sowie jüdische Emigranten in Wohneinrichtungen haben Anspruch auf Beratung.
Voraussetzung für den Betreuungsanspruch sind der Status als geflüchtete Person und die Unterbringung in einer kommunalen Einrichtung.
Zum Anspruch auf Betreuung gehören unter anderem folgende Hilfsangebote:
Die Betreuung erfolgt durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Standorten und über die Zentralstelle.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
Amt für Soziales
Service-Point
Husemann Karree (5. Etage)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum
44787 Bochum
Montag - Mittwoch:
09:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 bis 17:00 Uhr
Zugang zur Sachbearbeitung nur nach Terminvereinbarung!
Servicezeit (telefonische Erreichbarkeit)
Montag, Dienstag, Mittwoch
8 bis 16 Uhr
Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag
8 bis 14 Uhr
Der Aufgabenkatalog des Servicebüros umfasst folgende Tätigkeiten:
Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de
Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.
Das Amt für Soziales befindet sich im 5. OG und ist über Aufzüge erreichbar.
Beratung und Unterstützung für Geflüchtete und ehrenamtliche Helfer. Informationen zu den Aufgaben und Tätigkeiten der Flüchtlingsbüros.
Die Angebote bei drohendem oder eingetretenem Wohnungsverlust gelten für alle betroffenen Bochumer Bürgerinnen und Bürger.
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsybLG) dienen der Sicherung des Lebensunterhaltes der Flüchtlinge.
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, Jugendmigrationsdienst, Regionale Flüchtlingsberatung