Der Stadt Bochum vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesene Flüchtlinge, Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie jüdische Emigranten in Wohneinrichtungen haben Anspruch auf Betreuung.
Hierzu gehören unter anderem folgende Hilfsangebote:
- Orientierungshilfen für neu ankommende Personen
- Hilfen der praktischen Lebensführung und Konfliktbewältigung
- Unterstützung bei der Vermittlung von Schulplätzen und Kindergartenplätzen
- Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen (unter anderem psychischen Erkrankungen, Behinderungen)
- Beratung bei ausländerrechtlichen Problemen und Fragen zum sozialen Leistungsrecht (keine juristische Beratung)
- Kooperation mit verschiedenen Ämtern, Einrichtungen, freien Trägern und Netzwerkpartnern
Voraussetzung für den Betreuungsanspruch sind der Status als Flüchtling und die Unterbringung in einer kommunalen Einrichtung. Die Betreuung erfolgt durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Standorten und über die Zentralstelle.
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