Was suche ich, bin ich hier richtig?
Der Stadt Bochum vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesene Flüchtlinge, Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie jüdische Emigranten in Wohneinrichtungen haben Anspruch auf Betreuung.
Hilfe, Unterstützung, Vermittlung
Der Stadt Bochum vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesene Flüchtlinge, Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie jüdische Emigranten in Wohneinrichtungen haben Anspruch auf Betreuung.
Voraussetzung für den Betreuungsanspruch sind der Status als Flüchtling und die Unterbringung in einer kommunalen Einrichtung.
Zum Anspruch auf Betreuung gehören unter anderem folgende Hilfsangebote:
Die Betreuung erfolgt durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Standorten und über die Zentralstelle.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
Amt für Soziales
Verwaltungsgebäude
Diekampstraße 26
44777 Bochum
Montag, Mittwoch und Donnerstag
9 bis 13 Uhr
Zugang zur Sachbearbeitung nur nach Terminvereinbarung!
Servicezeit
(telefonische Erreichbarkeit)
Montag bis Donnerstag
8 bis 16 Uhr
Freitag
8 bis 14 Uhr
Der Aufgabenkatalog des Servicebüros Diekampstraße umfasst folgende Tätigkeiten:
Entgegennahme und ggf. Kopieren von Unterlagen für die Sachbearbeitung
Ausgabe von Formularen
Ausgabe von "Mein Ticket"-Karten
Zugangssteuerung und Wegweisung zur Sachbearbeitung
Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
Das Gebäude Diekampstraße 26 besitzt einen Fahrstuhl und ist durch den Nebeneingang barrierefrei zugänglich.