Unser Angebot
Das kann die Stadt Bochum Ihnen bieten:
- Jobrad beziehungsweise Dienstrad und Fahrradparkplätze in der Tiefgarage
- Jobticket für Tarifbeschäftigte
- Gleitzeit
- Bezahlung nach Tarifvertrag im öffentlichen Dienst oder Landesbesoldungsgesetz
- Betriebliche Altersvorsorge
- Familienfreundliche Arbeitsbedingungen
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Vielfältige Rabatte durch Corporate Benefits
- Zeitkontingent für Vorsorgeuntersuchungen
Es erwartet Sie ein vielfältiges, interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet, eine Tätigkeit mit hohem Maß an Eigenverantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten. Sie werden dabei mit zahlreichen Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter in der Abteilung zusammenarbeiten.
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Bachelor- / Masterarbeit beim Tiefbauamt erstellen und hierbei fachlich begleitet werden.
Die Stadt Bochum gestaltet Ihre Zukunft mit Plan!
Mit der Bochum Strategie sind wichtige Weichen der Stadtentwicklungen gestellt. An diesem Erfolgskonzept können Sie aktiv mitwirken. Hier wird eine fachübergreifende Zusammenarbeit an gesamtstädtischen Projekten großgeschrieben. Der Kompass für gute Zusammenarbeit und Führung schafft den Rahmen für eine moderne, gestaltende und dienstleistungsorientierte Stadtverwaltung.
Wir sind eine moderne und innovative Dienstleistungsverwaltung im Herzen des Ruhrgebiets. Um diesen Anspruch und die Qualitäten unserer Arbeit kontinuierlich zu verbessern, stärken wir Diversität und kulturelle Vielfalt. Wir pflegen eine Unternehmenskultur, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt ist.
Bewerbungen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte sind ausdrücklich willkommen.
Erläuterung für Werkstudierende:
Sie müssen das Werkstudierendenprivileg erfüllen, dazu müssen Sie aktuell einem Studium nachgehen und an einer Hochschule, einer Universität oder einer staatlich anerkannten Berufsfachhochschule eingeschrieben sein. Das Studium kann dabei auch an einer ausländischen Universität absolviert werden. Wichtig ist nur, dass das Studium neben dem Job immer noch den Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt.
Das Werkstudierendenprivileg entfällt bei:
- Promotionsstudierenden
- Studierenden im Urlaubssemester
- Dual Studierenden
- Langzeitstudierenden, die sich jenseits des 25. Fachsemesters befinden
- Fern- und Teilzeitstudierenden
- Gasthörerinnen / Gasthörer
- Teilzeitstudierenden, deren Studium die Hälfte oder weniger der Zeit eines Vollzeitstudiums umfasst
Weiterhin müssen Sie immatrikuliert sein und haben die letzte Prüfungsleistung noch nicht erbracht.