Mit der „Beihilfe NRW App“ haben Sie die Möglichkeit die Beihilfeanträge digital zu stellen und Beihilfebescheide zu erhalten.
Beihilfeberechtigte des Landes Nordrhein-Westfalen sowie teilnehmender Kommunen können mit der App die für einen Kurzantrag auf Zahlung einer Beihilfe erforderlichen Belege digital über ihr Smartphone oder ihr Tablet bei der Zentralen Scanstelle in Detmold einreichen.
Mit der Beihilfe NRW App haben Sie die Möglichkeit Ihre Beihilfeanträge digital zu stellen und Fotos der Belege mit einem mobilen Endgerät (Smartphone, Tablet) verschlüsselt an die Zentrale Scanstelle Beihilfe in Detmold zu übermitteln. Damit entfällt ein Versenden der Papiere per Post.
Die Beihilfe NRW App steht für Android-Geräte ab Version 7 und für iPhones sowie iPads ab iOS-Version 10 in den jeweiligen Vertriebsportalen (App Stores) kostenlos zur Verfügung. Es wird eine Kameraauflösung ab 4,7 Megapixel empfohlen. Nachdem Sie die Beihilfe NRW App heruntergeladen und installiert haben, registrieren Sie sich bitte einmalig durch die Eingabe Ihrer Beihilfenummer. Im Anschluss daran erhalten Sie in ca. ein bis zwei Wochen Ihren persönlichen Freischaltcode per Post von dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT-NRW). Innerhalb der App authentifizieren Sie sich über ein von Ihnen zu vergebendes Passwort.
Anschließend können Sie Ihre Belege mit der in dem jeweiligen Gerät vorhandenen Kamera abfotografieren und an die Zentrale Scanstelle Beihilfe übermitteln. Bitte fotografieren Sie auch kleine Belege einzeln und beispielsweise nicht zwei Rezepte nebeneinander. Bei einer erfolgreichen Übermittlung erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung. Eine Information über den Bearbeitungsstatus oder eine Änderung von persönlichen Daten (z. B. Anschrift, Bankverbindung, Familienstand) sind mit der Beihilfe NRW App derzeit nicht vorgesehen.
Die Beihilfe NRW App kann nur als Äquivalent zum „Kurzantrag auf Zahlung einer Beihilfe“ genutzt werden. Sofern sich Änderungen in den persönlichen Verhältnissen ergeben haben und ein Langantrag erforderlich ist oder Pflegeaufwendungen geltend gemacht werden, sind die Unterlagen nach wie vor auf dem herkömmlichen Postweg an die Zentrale Scanstelle Beihilfe in Detmold zu übersenden. Dies gilt auch für den sonstigen Schriftverkehr mit der Beihilfestelle, wie beispielsweise Heil- und Kostenpläne, Anträge auf Genehmigung einer Rehabilitationsmaßnahme oder Bescheinigungen. Eine Beihilfeantragstellung per E-Mail, Telefax oder über andere App-Entwicklungen sowie Widersprüche per App sind weiterhin nicht zulässig.