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Geoinformation

Grundlage Flächenmanagement

Geoinformation (Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster)

Als Grundlage für ein effektives Liegenschaftsmanagement und Flächenmanagement bei der Stadt Bochum wird momentan eine Übersicht aufgebaut, aus der die Zuständigkeiten der verschiedenen Ämter für Flächen auf städtischen Grundstücken hervorgehen.

Die Hintergrundinformationen für die Darstellung der Zuständigkeiten liefern verschiedene Kartenwerke. Auf dieser Grundlage werden sowohl die städtischen Flurstücke als auch die unterschiedlichen Zuständigkeitsbereiche als flächenförmige Objekte angezeigt.

Straßen, Wege und Plätze bilden bei der Darstellung eine Ausnahme, da sie in Liniendarstellung (als Vektoren) präsentiert werden. Diese Vektoren sollen unter anderem Widmungsinformationen der entsprechenden Straßenabschnitte erhalten; zurzeit sind ausschließlich die zum klassifizierten Straßennetz zählenden Straßen als gewidmet bezeichnet. In diesen Fällen ist auch die für das jeweilige Objekt verantwortliche Stelle erfasst, bei denen es sich entweder um das Tiefbauamt oder den Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW.) handelt.

Derzeit werden folgende Flächen im internen Netzwerk dargestellt:

  • Schulen des Schulverwaltungsamtes
  • Flächen des Sozialamtes
  • Grundstücke des Jugendamtes
  • Sportplätze und Schwimmbäder des Sport- und Bäderamtes
  • Grabeländer des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
  • Feuer- und Rettungswachen sowie Bunker des Stadtamtes 37
  • diverse Flächen des Umwelt- und Grünflächenamtes
  • Straßen in vektorieller Darstellung, Zuständigkeit hier teilweise erfasst
An der nachfolgenden Beispielgrafik erkennt man die Darstellung des Themas:
Flächendarstellungen auf Grundlage der Stadtgrundkarte
Flächendarstellungen auf einer Kartengrundlage














Des Weiteren erfolgt auf Grundlage der Darstellung der Zuständigkeiten der einzelnen Stadtämter eine digitale Erfassung der Winterdienstflächen der Stadt Bochum. Dabei werden die Fälle dokumentiert, für die die Stadt Bochum nach dem Gesetz über die Reinigung öffentlicher Straßen - Straßenreinigungsgesetz (StrReinG NRW) - in Verbindung mit der Straßenreinigungssatzung und Gebührenssatzung zur Winterwartung verpflichtet ist.

Ansprechperson:
Matthias Homey
Telefon: 0234 / 910-39 08
E-Mail: MHomey@bochum.de