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Dienstleistungen und Infos

Verschmelzung von Flurstücken

Sie möchten benachbarte Flurstücke katastertechnisch zu einem Flurstück verschmelzen oder vereinigen lassen.

Dienstleistungen und Infos

  • Ein Flurstück ist die „Einheit“ des Liegenschaftskatasters. Es beschreibt einen abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer Nummer geführt wird (Flurstücksnummer).
  • Das Grundbuch weist nach, wer Eigentümer dieser Flurstücke ist. Alle Flurstücke, die im Grundbuch unter einer laufenden Nummer des dortigen Bestandsverzeichnisses geführt werden, bilden ein Grundstück. Dieses „Grundbuch-Grundstück“ kann auch aus mehreren Flurstücken bestehen.
  • Möchte man mehrere örtlich zusammenhängende Flurstücke zu einem einzigen zusammenfassen, geschieht dies durch eine Verschmelzung im Liegenschaftskataster. Liegen die Flurstücke auf mehreren Grundbuch-Grundstücken, muss zusätzlich im Grundbuch eine Vereinigung erfolgen.
  • Solche Vereinigungen im Grundbuch können nur erfolgen, wenn die zu vereinigenden Grundstücke gleich belastet sind. Anträge auf Vereinigung nimmt auch das Katasteramt entgegen.
  • Verschmelzungen und Vereinigungen sind zum Beispiel sinnvoll, wenn Grundstücke in der Vergangenheit geteilt und veräußert worden sind. Wenn dadurch mehrere kleinere Flurstücke entstehen, die aber alle dem gleichen Eigentümer gehören, ist es übersichtlicher, alle Teile unter einer Flurstücksnummer zu führen. In der Liegenschaftskarte werden dann die überflüssigen Flurstücksgrenzen gelöscht.
  • Besonders zur Vermeidung einer Vereinigungsbaulast ist eine Grundstücksvereinigung oft sinnvoll.

Eine Beantragung kann nur durch den oder die Eigentümer:innen erfolgen. Für eine Vereinigung ist ein persönliches Erscheinen notwendig.

Die Dienstleistung kann online, per E-Mail, oder Telefon beantragt werden. Eine telefonische Terminvereinbarung ist aufgrund der Vorbereitung des Vereinigungsantrags notwendig.

Ein Wohnsitz in Bochum ist nicht notwendig.

Im Bochumer Serviceportal steht Ihnen folgender Onlinedienst zur Verfügung:

Notwendige Angaben zur Beantragung sind Gemarkung, Flur, Flurstück(e) oder die Lagebezeichnung als Straßenname und Hausnummer und Nachweis des berechtigten Interesses.

Die Bezeichnung des Grundbuchbestandes (Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer) ist hilfreich.

Der Antragsteller muss sich mit amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.

Es fallen keine Gebühren an.

Adresse / Kontakt


Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Navigation

Telefonnummer 1
0234 910-3801
Faxnummer
0234 910-3818
E-Mail Adresse
geoinformation@bochum.de

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Montag - Mittwoch:
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Donnerstag:
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Freitag:
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Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Zugang aktuell nur mit einem vorher telefonisch vereinbarten Termin möglich ist. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Dipl.-Ing. Herr Horn

Katasterführung und -bereitstellung

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Zimmer 5.1.450
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