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Dienstleistungen und Infos

Unschädlichkeitszeugnis

Sie benötigen ein amtliches Unschädlichkeitszeugnis, um zu belegen, dass rechtliche Änderungen an einem Grundstück keine Nachteile bergen.

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Ein Grundstück kann durch Hypotheken, Grund- und Rentenschulden oder durch andere dingliche Rechte belastet sein. Dennoch ist es möglich, einen Teil dieses Grundstücks (Trennstück) abzutrennen.

Das hierfür benötigte Unschädlichkeitszeugnis dient der lastenfreien Übertragung eines abzutrennenden Grundstücksteiles. Dafür muss das Trennstück im Verhältnis zum Reststück von geringem Wert und Umfang sein. Außerdem muss die Rechtsänderung für alle Beteiligten unschädlich sein.

Ein persönliches Erscheinen oder ein Wohnsitz in Bochum sind nicht notwendig.

Ein Unschädlichkeitszeugnis kann online, per E-Mail oder telefonisch beantragt werden. Ein berechtigtes Interesse muss allerdings nachgewiesen werden.

Ein berechtigtes Interesse hat zunächst derjenige, dem ein Recht am Grundstück oder an einem Grundstücksrecht zusteht, mag er als Berechtigter eingetragen sein oder nicht.

Zu diesem Personenkreis gehören:

  • der/die Grundstückseigentümer
  • der/die Wohnungseigentümer
  • der/die Erbbauberechtigten
  • eingetragene oder einzutragende Berechtigte eines Rechts

Auch ein tatsächliches Interesse, insbesondere wirtschaftliches Interesse, kann genügen.

Zu diesem Personenkreis gehören unter anderem:

  • die Grundstücksangrenzer
  • der Kreditgeber des Eigentümers, wenn der Kredit im Grundbuch abgesichert werden soll
  • der Gläubiger einer gegen den Grundstückseigentümer durchsetzbaren Forderung, welcher aufgrund eines Vollstreckungstitels die Zwangsversteigerung in das Grundstück- / Wohnungs- beziehungsweise Teileigentum oder Erbbaurecht betreiben möchte.

Aber auch folgende Interessen wurden von der Rechtsprechung bei Vorlage weiterer Nachweise anerkannt:

  • ein öffentliches Interesse (unter anderem Pressefreiheit)
  • ein Kaufinteresse, wenn Eigentümer Verkaufsabsicht hat und zustimmt (Nachweis: zum Beispiel Exposé vom Immobilienmakler)
  • ein Interesse des Mieters bei bestehendem Mietverhältnis(Vermieter (Nachweis: Mietvertrag)
  • ein wirtschaftliches Interesse, das sich aus gewissen Rechten gegenüber dem Eigentümer ergeben kann (unter anderem aus dem Pflichtteilrecht)    

Für die Beantragung steht im Bochumer Serviceportal folgender Onlinedienst zur Verfügung:

Notwendige Angaben zur Beantragung sind Gemarkung, Flur, Flurstück(e) oder die Lagebezeichnung als Straßenname und Hausnummer und Nachweis des berechtigten Interesses.

Die Bezeichnung des Grundbuchbestandes (Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer) ist hilfreich.

Der Antragsteller muss sich mit amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.

Gebühren laut Kostenordnung VermWertKostO NRW und dem Kostentarif VermWertKostT:

  • Zeitgebühr: 25 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde
  • höchstens 5.000 Euro
  • Zahlung per Rechnung

Adresse / Kontakt


Katasterauskunft
Technisches Rathaus (TR)
5. Etage, Zimmer 5.1.490
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3816
Telefonnummer 2
0234 910-3819
Faxnummer
0234 910-3818
E-Mail Adresse
katasterauskunft@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der genannten Öffnungszeiten können telefonisch vereinbart werden.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 Rathaus (BVZ).
Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Hinweise

Telefon: 0234 910-3816 - Bestellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster
Telefon: 0234 910-3819 - Bestellung von Vermessungsunterlagen und Auszügen aus dem Katasterzahlennachweis 
Telefon: 0234 910-3911 - Bestellung von Identitätsbescheinigungen

Frau Nagierski-Ißleib

Katasterführung und –bereitstellung

Telefonnummer
0234 910-3911
Zimmer 5.1.510
E-Mail Adresse
katasterauskunft@bochum.de