BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos

Erbbaurecht

Anstatt Grundstücke zu verkaufen hat die Stadt Bochum als Eigentümerin auch die Möglichkeit sogenannte Erbbaurechte einzuräumen.

Dienstleistungen und Infos

Wenn Sie Informationen zum Thema Erbbaurecht suchen, sind Sie hier richtig.

Das Erbbaurecht erlaubt dem Berechtigten, ein Bauwerk auf einem Grundstück zu errichten, das einem Anderen gehört. Dazu wird ein Erbbaurechtvertrag geschlossen, der üblicherweise eine Laufzeit von 99 Jahren hat.

Das Erbbaurecht ist ein sogenanntes „grundstücks­gleiches Recht“ und wird daher auch in das Grundbuch eingetragen.

Für die Nutzung des Grundstücks zahlt der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer über die gesamte Laufzeit einen individuell vereinbarten Erbbauzins. Dieser wird zu Beginn der Laufzeit festgelegt und entspricht in der Regel einem Prozentsatz des Grundstückswertes.

Wie ein Grundstück kann das Erbbaurecht verkauft, vererbt und mit Grundschulden belastet werden.

Auch die Stadt Bochum vergibt als Grundstückseigentümerin Erbbaurechte. 

Bei allgemeinen Fragen zum Erbbaurecht erreichen uns am besten unter liegenschaften@bochum.de oder Telefon 0234 910-2901.

Adresse / Kontakt


Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Navigation

Telefonnummer 1
0234 910-3801
Faxnummer
0234 910-3818
E-Mail Adresse
geoinformation@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 15:00 Uhr

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Zugang aktuell nur mit einem vorher telefonisch vereinbarten Termin möglich ist. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.