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Bodenordnungsverfahren

Baulandumlegung

Bodenordnungsverfahren

Zweck und Aufgabe der Umlegung

Die Umlegung ist im Wesentlichen eine Grundstücksneuordnungsmaßnahme zur erstmaligen Erschließung eines unbebauten Gebietes oder zur städtebaulichen Neugestaltung eines bereits erschlossenen und bebauten Gebietes im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.

Sie liegt auf der einen Seite im öffentlichen Interesse, weil dadurch die angestrebte städtebauliche Ordnung verwirklicht wird. In mindestens dem gleichen Maße nimmt sie jedoch auf der anderen Seite auch die Interessen der Grundstückseigentümer wahr. Diese erhalten im Rahmen des Umlegungsverfahren zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke für ihre vorher baulich nicht oder nur schlecht ausnutzbaren Flächen. Hierzu werden aus den in das Umlegungsverfahren einbezogenen Grundstücken nach Abzug der künftigen Gemeinbedarfsflächen neue Grundstücke gebildet, die nach Lage, Form und Größe so zugenschnitten sind, dass sie der im Bebauungsplan ausgewiesenen Nutzung zugeführt werden können.

Grundsätzlich erhält jeder Eigentümer für sein bisheriges, in das Verfahren einbezogene Grundstück (Einwurfsgrundstück) ein möglichst gleichwertiges neues Grundstück (Zuteilungsgrundstück). Ausnahmsweise kann auch in Geld oder auch mit Grundstücken außerhalb des Umlegungsgebietes abgefunden werden. Ein Unterschied zwischen dem Verkehrswert des Einwurfsgrundstücks und dem des Zuteilungsgrundstücks sowie die durch die Umlegung bedingten sonstigen Vermögensnachteile und Vermögensvorteile werden in Geld ausgeglichen. Nach dem Prinzip der gerechten Lastenverteilung werden dabei alle beteiligten Grundstückseigentümer möglichst gleichmäßig zur Deckung des öffentlichen Flächenbedarfs herangezogen.

Umlegungsbeteiligte

Beteiligte im Umlegungsverfahren sind unter anderem:

  • die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke
  • die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück
  • die Inhaber nicht im Grundbuch eingetragener Rechte an allen in das Umlegungsverfahren einbezogenen Grundstücken. Diese werden jedoch erst mit der Anmeldung ihrer Rechte bei der Umlegungsstelle zu Beteiligten.
  • die Gemeinde
  • die Erschließungsträger

Abbildung einer farbigen Zeichnung, die die Grundstückssituation vor der Baulandumlegung zeigt.
Grundstückssituation vor der Umlegung

Beispielhafte Darstellung von Grundstücken vor der Umlegung.

In der Skizze erkennt man ungeordnete Grundstücke, die für eine Bebauung ungeeignet sind.

Abbildung einer farbigen Zeichnung, die die Grundstückssituation nach erfolgter Baulandumlegung zeigt.
Grundstückssituation nach erfolgter Umlegung

Beispielhafte Darstellung von Grundstücken nach der Umlegung.

In der Skizze erkennt man neu gebildete Grundstücke, die zum Beispiel auf der Grundlage eines Bebauungsplanes bebaut werden können.