Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern und ist wie folgt zusammengesetzt:
- der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst haben
- ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen
- ein Mitglied muss Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein
- zwei Mitglieder des Rates der Gemeinde
Die drei erstgenannten Personen dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienstverhältnis oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen.
Durch diese gesetzlich geregelte Zusammensetzung ist allen Umlegungsbeteiligten gegenüber ein rechtsstaatlich geordnetes und neutrales Verwaltungsverfahren sowie eine sachgerechte Behandlung der einzelnen Umlegungsbeteiligten gewährleistet.
Der Umlegungsausschuss tagt in nicht-öffentlicher Sitzung.
Die Aufgaben des Umlegungsausschusses werden von einer Geschäftsstelle wahrgenommen, die bei der Abteilung für Liegenschaftsmanagement und Bodenordnung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster angesiedelt ist.
Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses führt die Verhandlungen in Umlegungsverfahren, bereitet die Entscheidungen des Umlegungsausschusses vor und wickelt die Beschlüsse des Umlegungsausschusses ab.