BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos

Bodenordnungsverfahren

Sie suchen Informationen zu Umlegungsverfahren oder zu vereinfachten Umlegungsverfahren.

Dienstleistungen und Infos

Bei Umlegungen handelt es sich um gesetzlich geregelte Bodenordnungsverfahren, in denen Grundstücke zwischen unterschiedlichen Eigentümern neu geordnet werden. Ziel ist die Bildung von zweckmäßig zugeschnittenen Grundstücken.

Die Durchführung von Umlegungsverfahren obliegt dem vom Rat der Stadt Bochum bestellten Umlegungsausschuss, der unabhängig sowie mit selbständigen Entscheidungsbefugnissen ausgestattet ist.

Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern und ist wie folgt zusammengesetzt:

  • der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst haben
  • ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen
  • ein Mitglied muss Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein
  • zwei Mitglieder des Rates der Gemeinde

Die drei erstgenannten Personen dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienstverhältnis oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen.

Durch diese gesetzlich geregelte Zusammensetzung ist allen Umlegungsbeteiligten gegenüber ein rechtsstaatlich geordnetes und neutrales Verwaltungsverfahren sowie eine sachgerechte Behandlung der einzelnen Umlegungsbeteiligten gewährleistet.

Der Umlegungsausschuss tagt in nicht-öffentlicher Sitzung.

Die Aufgaben des Umlegungsausschusses werden von einer Geschäftsstelle wahrgenommen, die bei der Abteilung für Liegenschaftsmanagement und Bodenordnung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster angesiedelt ist.

Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses führt die Verhandlungen in Umlegungsverfahren, bereitet die Entscheidungen des Umlegungsausschusses vor und wickelt die Beschlüsse des Umlegungsausschusses ab.

Geschäftsführer

Herr Kunze

Telefonnummer
0234 910-3781
Faxnummer
0234 910-792901
E-Mail Adresse
UKunze@bochum.de
Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

Herr Umierski

Verfahrensabwicklung und Verhandlungsführung

Telefonnummer
0234 910-3782
Faxnummer
0234 910-792901
E-Mail Adresse
RUmierski@bochum.de

Herr Schmidt-Denter

Verhandlungsführung

Telefonnummer
0234 910-3817
Faxnummer
0234 910-792901
E-Mail Adresse
HSchmidt-Denter@bochum.de

Adresse / Kontakt


Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
Technisches Rathaus (TR)
5. Etage, Zimmer 5.1.250
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3781
Faxnummer
0234 910-792901
E-Mail Adresse
ukunze@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch:
08:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 17:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch (§§ 45 ff.)

Das Baugesetzbuch unterscheidet zwischen

  • der Baulandumlegung gemäß §§ 45 bis 79 Baugesetzbuch (BauGB)
    und
  • der vereinfachten Umlegung gemäß §§ 80 bis 84 Baugesetzbuch (BauGB).

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Durchführung von Umlegungsverfahren und vereinfachten Umlegungsverfahren: