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Dienstleistungen und Infos

Entfernungsbescheinigung

Eine Entfernungsbescheinigung ist die amtliche Bescheinigung der Entfernung zwischen zwei Liegenschaften, zum Beispiel zwischen Wohnhaus und Arbeitsstelle.

Dienstleistungen und Infos

Auf der Basis von Start- und Zieladresse und den vorliegenden amtlichen Karten wird die kürzeste, üblicherweise befahrene Strecke ermittelt und die Entfernung amtlich bescheinigt.

Die amtliche Entfernungsbescheinigung wird zum Beispiel zur Vorlage beim Finanzamt, zur Geltendmachung von Ansprüchen bei Behörden oder als Kalkulationsgrundlage benötigt. Insbesondere nach den folgenden Vorschriften werden gegebenenfalls Entfernungsbescheinigungen benötigt:

  • Sozialgesetzbuch (SGB)
  • Reisekosten-/Umzugskostengesetze des Bundes und der Länder (BUKG, TEVO)
  • Sozialgerichtsgesetz (SGG)
  • Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO). 

Hinweis:
Die Bescheinigung trifft keine Aussage über die gegebenenfalls besondere Gefährlichkeit des angegebenen Weges zum Beispiel im Sinne des § 6 Abs. 2 der „Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO -)“, sondern lediglich über den kürzesten Weg (§ 7 Abs. 1 SchfkVO).

Ein persönliches Erscheinen oder ein Wohnsitz in Bochum sind nicht notwendig.

Die Dienstleistung kann schriftlich per Post, per E-Mail, FAX, Telefon oder persönlich in der Katasterauskunft beantragt werden. Die Erstellung der Bescheinigung dauert aufgrund notwendiger Recherchen einige Tage.

Die Entfernungsbescheinigung kann per E-Mail an katasterauskunft@bochum.de, schriftlich per Post, FAX, Telefon oder persönlich in der Katasterauskunft beantragt werden.

Notwendige Angaben sind die Start- und Zieladresse und der Verwendungszweck.

Zur Erstellung der Entfernungsbescheinigung fügen Sie bitte eine Kopie des Antrags beispielsweise der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder der Agentur für Arbeit bei.

Gebühren laut Kostenordnung VermWertKostO NRW und dem Kostentarif VermWertKostT:

  • Zeitgebühr: 25 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde
  • Zahlung per Rechnung

Anträge von der Bundesagentur für Arbeit, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder Landesversicherungsanstalt (LVA) sind kostenfrei.

Adresse / Kontakt


Katasterauskunft
Technisches Rathaus (TR)
5. Etage, Zimmer 5.1.490
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3816
Telefonnummer 2
0234 910-3819
Faxnummer
0234 910-3818
E-Mail Adresse
katasterauskunft@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der genannten Öffnungszeiten können telefonisch vereinbart werden.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 Rathaus (BVZ).
Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Hinweise

Telefon: 0234 910-3816 - Bestellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster
Telefon: 0234 910-3819 - Bestellung von Vermessungsunterlagen und Auszügen aus dem Katasterzahlennachweis 
Telefon: 0234 910-3911 - Bestellung von Identitätsbescheinigungen

Frau Oesmaa

Katasterführung und -bereitstellung

Telefonnummer
0234 910-3816
Zimmer 5.1.490
E-Mail Adresse
katasterauskunft@bochum.de