Wenn Sie ein Recht an einem städtischen Grundstück benötigen, sind Sie hier richtig. Neben der grundbuchlichen Sicherung ist eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bochum erforderlich.
Im Gegensatz zur öffentlich-rechtlichen Sicherung durch Baulasten können auch privatrechtliche Rechte an städtischen Grundstücken eingetragen werden. Überwiegend handelt es sich hierbei um Wegerechte (Geh- und/oder Fahrrechte) und Leitungsrechte. Leitungsrechte werden unter anderem für Kanalleitungen und Versorgungsleitungen benötigt.
Diese Rechte werden durch Eintragung von Dienstbarkeiten im städtischen Grundbuch gesichert. Die häufigsten Arten der Dienstbarkeit sind die Grunddienstbarkeit (zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks) und die beschränkte persönliche Dienstbarkeit (zu Gunsten einer natürlichen oder juristischen Person).
Ihr Antrag auf Einräumung einer Dienstbarkeit auf einem städtischen Grundstück ist beim Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster einzureichen.
Eine Dienstbarkeit auf einem städtischen Grundstück ist in der Regel entschädigungspflichtig, weil sie für die Stadt als Grundstückseigentümerin von Nachteil ist. Vor der Eintragung eines Rechts im Grundbuch wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.