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Bodenordnungsverfahren

Vereinfachte Umlegung (früher: Grenzregelung)

Bodenordnungsverfahren

Zweck und Aufgabe der vereinfachten Umlegung

Eine Umlegung kann unter bestimmten Voraussetzungen als vereinfachte Umlegung durchgeführt werden. Zweck des Verfahrens ist aber auch die Erschließung oder Neugestaltung eines bestimmten Gebietes. Dabei findet die vereinfachte Umlegung eher in kleineren Gebieten Anwendung und ist im Vergleich zur Umlegung aufgrund von Verfahrenserleichterungen einfacher zu handhaben.

Im Rahmen einer vereinfachten Umlegung werden unmittelbar aneinander grenzende oder in enger Nachbarschaft liegende Grundstücke bzw. Grundstücksteile untereinander getauscht oder einseitig zugeteilt. Gleichzeitig können auch die Rechte an den betroffenen Grundstücken neu geordnet werden. Die vereinfachte Umlegung ist auch ein geeignetes Instrument zur Lösung von Fällen, bei denen eine privatrechtliche Einigung schwierig oder unmöglich ist.

Der Rat der Stadt Bochum hat dem Umlegungsausschuss die Durchführung von vereinfachten Umlegungsregelungen übertragen. Die diesbezüglichen Verhandlungen mit den Beteiligten werden von der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses geführt. Bisher sind im gesamten Stadtgebiet von Bochum schon weit über 500 vereinfachte Umlegungsverfahren beziehungsweise Grenzregelungsverfahren mit mehreren tausend beteiligten Grundstückseigentümern abgeschlossen worden.

Die farbige Abbildung zeigt die Grundstückssituation vor der vereinfachten Umlegung
Grundstückssituation vor der vereinfachten Umlegung

Beispielhafte Darstellung von Grundstücken vor der vereinfachten Umlegung.

Der ungünstige Grundstückszuschnitt verhinderte eine gegebenenfalls mögliche Bebauung im betroffenen Bereich.

Die farbige Abbildung zeigt die Grundstückssituation nach erfolgter vereinfachter Umlegung
Grundstückssituation nach erfolgter vereinfachter Umlegung

Beispielhafte Darstellung von Grundstücken nach der vereinfachten Umlegung.

Durch eine vereinfachte Umlegung wurden die Grundstücke in der Weise gebildet, dass ein neues Baugrundstück entstanden ist (rote Fläche). Auch auf dem Eckgrundstück (blaue Fläche) konnte ein weiteres Wohnhaus errichtet werden.