Der Verkauf von Ein- bis Zweifamilienhäusern und von Baugrundstücken für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser erfolgt grundsätzlich anhand eines Punktekataloges nach sozialen Kriterien. Dazu zählen zum Beispiel die Anzahl Ihrer Kinder oder die Aufnahme von pflegebedürftigen Personen in Ihr neues Haus.
Diese Angaben können Sie während des Veröffentlichungszeitraums in einem dafür vorgesehen Bewerbungsbogen eintragen und diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder persönlich beim Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster einreichen.
Aus den Angaben wird dann die Reihenfolge der Interessenten ermittelt und das betreffende Grundstück wird zunächst dem Höchstplatzierten angeboten. Sie werden auf dem Bewerbungsbogen auch um Angabe gebeten, ob Sie Bediensteter der Stadt Bochum oder Mitglied eines parlamentarischen Gremiums der Stadt Bochum, also Mitglied des Rates, eines Ausschusses oder einer Bezirksvertretung sind. Dies ist kein Vorteil! Wird ein Objekt an ein Mitglied eines parlamentarischen Gremiums oder einen städtischen Bediensteten veräußert, muss die Liegenschaftsverwaltung in der Regel ein besonderes unabhängiges Wertgutachten beantragen, das den Verkauf unter Umständen verzögern kann.
Grundstücke, die sich für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern oder Gruppenbaumaßnahmen eignen sowie Gebäude, die sich potenziell (möglicherweise auch durch Umbau oder Abbruch) für mehr als zwei Wohneinheiten oder eine ergänzende Gewerbenutzung eignen, werden nach dem Höchstgebotsverfahren veräußert. Dabei erfolgt das Angebot auf der Grundlage des Verkehrswertes, der als Mindestgebot vorausgesetzt wird.
Für das Gebot können Sie den Bietervordruck verwenden und diesen per Post oder persönlich beim Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster einreichen.
Die Gebote bleiben bis zum Ablauf der Ausschreibungsfrist ungeöffnet; die Öffnung erfolgt ohne Beteiligung der Bieter durch die Stadt Bochum. Die Stadt Bochum behält sich die volle Entscheidungsfreiheit darüber vor, ob und an wen und zu welchen Bedingungen ein Grundstück verkauft wird.
Allgemein wird darauf hingewiesen, dass Veräußerungen städtischer Grundstücke nur zum vollen Verkehrswert möglich sind. Der Erwerber hat darüber hinaus grundsätzlich alle Nebenkosten, die mit der Durchführung des Kaufvertrages anfallen sowie die Grunderwerbssteuer zu tragen.
Beachten Sie bitte auch, dass es sich bei der öffentlichen Ausschreibung von Grundstücken der Stadt Bochum um ein Verfahren handelt, das mit der gleichnamigen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung und der Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) nicht vergleichbar ist. Die öffentliche Ausschreibung ist eine an einen unbestimmten Personenkreis gerichtete, für die Stadt Bochum unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten.