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Dienstleistungen und Infos

Bescheinigung nach § 1026 BGB

Nichtbetroffenheitsbescheinigung beziehungsweise Bescheinigung über die Ausübung der Grunddienstbarkeit nach § 1026 BGB

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Liegt auf einem Grundstück ein örtlich begrenztes Recht (zum Beispiel Wegerecht) und wird dieses Grundstück geteilt, so kann bescheinigt werden, dass dieses Recht nur noch auf bestimmten Teilflächen liegt, während andere Grundstücksflächen nicht belastet sind.

Auf Antrag kann eine entsprechende Bescheinigung (Nichtbetroffenheitsbescheinigung beziehungsweise Bescheinigung über die Ausübung der Grunddienstbarkeit nach § 1026 BGB) für Grundstücksteile, die nicht von der Grunddienstbarkeit betroffen sind, erteilt werden, sofern sich dies von der das Liegenschaftskataster führenden Behörde an Hand ihrer Unterlagen feststellen lässt.

Für das Grundbuchamt oder einen Notar ist nicht immer erkennbar, welche Grundstücksteile von Grunddienstbarkeiten betroffen beziehungsweise nicht betroffen sind, da diese sich oft auf historische Flurstücke beziehen. Nach Vorlage einer solchen Bescheinigung kann das Grundbuchamt die Belastung für den nicht betroffenen Teil des Grundstücks löschen. Ein persönliches Erscheinen oder ein Wohnsitz in Bochum sind nicht notwendig.

Es ist darauf hinzuweisen, dass diese katasterliche Bescheinigung als beurkundete katasterbehördliche Auskunft für das Grundbuchamt keine zur Löschung einer Grunddienstbarkeit bindende Bescheinigung ist; gleichwohl erleichtert sie dem Grundbuchamt die eigenständig zu treffenden Entscheidungen.

Die Bescheinigung kann online (per E-Mail) oder telefonisch beantragt werden. Ein berechtigtes Interesse muss allerdings nachgewiesen werden.

Die Bescheinigung nach § 1026 BGB kann - mit Nachweis des berechtigten Interesses  -  online per E-Mail an katasterauskunft@bochum.de beantragt werden.

Notwendige Angaben zur Beantragung sind Gemarkung, Flur, Flurstück(e) oder die Lagebezeichnung als Straßenname und Hausnummer und Nachweis des berechtigten Interesses. Außerdem natürlich die Angabe der Grunddienstbarkeit, um die es sich handelt und gegebenenfalls eine Kopie der Bewilligungsurkunde, mit der die Grunddienstbarkeit vereinbart wurde. Die Bezeichnung des Grundbuchbestandes (Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer) ist hilfreich.

Gebühren laut Kostenordnung VermWertKostO NRW und dem Kostentarif VermWertKostT:

  • Zeitgebühr: 25 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde
  • Zahlung per Rechnung

Adresse / Kontakt


Katasterauskunft
Technisches Rathaus (TR)
5. Etage, Zimmer 5.1.490
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3816
Telefonnummer 2
0234 910-3819
Faxnummer
0234 910-3818
E-Mail Adresse
katasterauskunft@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der genannten Öffnungszeiten können telefonisch vereinbart werden.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 Rathaus (BVZ).
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Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Hinweise

Telefon: 0234 910-3816 - Bestellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster
Telefon: 0234 910-3819 - Bestellung von Vermessungsunterlagen und Auszügen aus dem Katasterzahlennachweis 
Telefon: 0234 910-3911 - Bestellung von Identitätsbescheinigungen

Dipl.-Ing. Herr Horn

Katasterführung und -bereitstellung

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0234 910-3802
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