- 948 Quadratmeter großes, bebautes Grundstück
- das Grundstück liegt nicht Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans
- die Bebaubarkeit richtet sich nach den Vorschriften des § 34 Baugesetzbuch
- die Altbebauung kann erhalten bleiben oder abgebrochen werden
- bebaubar mit maximal drei Wohneinheiten
- das Bauvorhaben muss vom Gestaltungsbeirat mit einem positiven Votum beschieden werden
- die Planungsunterlagen die ein positives Votum erhalten haben, sind dann Bestandteil des Kaufvertrages
- Verkauf zum Höchstgebot, Mindestgebot: 450.000,00 Euro
Wohnen am Stadtgarten in Bochum-Wattenscheid
Das urige Vogelwärterhäuschen wird für eine Entwicklung zum Höchstgebot verkauft
Aktuelle Grundstücksangebote
Bitte beachten Sie unbedingt die vollständigen Informationen im Exposé, das Ihnen auch zum Download zur Verfügung steht. Sie können Ihr Gebot bis zum 19. Mai 2025 abgeben.
Sachbearbeiterin
Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Frau Pollmeier
Stadtbezirk
Bochum-Wattenscheid
- Telefonnummer
- 0234 910-2919
- E-Mail Adresse
- SPollmeier@bochum.de
Sie sind interessiert?
Wenn Sie Interesse an dem Grundstück haben, können Sie Ihr Gebot bis zum 19. Mai 2025 online einreichen.