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Dienstleistungen und Infos

Vollstreckung von Geldforderungen

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Was suche ich, bin ich hier richtig?

Sie haben eine Zahlungsaufforderung (Vollstreckungsforderung) erhalten oder suchen Informationen zum Vollstreckungsverfahren bei der Stadt Bochum?

Die Vollstreckungsbehörde der Stadt Bochum ist als Sachgebiet Teil der Abteilung "Geschäftsbuchhaltung und Forderungsmanagement" des Amtes für Finanzsteuerung.

Sie hat die Aufgabe, im Auftrag verschiedener Gläubiger nach Mahnung verbliebene offene öffentlich-rechtliche und bestimmte privatrechtliche Forderungen zwangsweise im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung beizutreiben. Die Bevollmächtigung hierfür ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 2 VwVG NRW. 

Die Vollstreckungsbehörde treibt eigene städtische Forderungen, Forderungen anderer Kommunen im Wege der Amtshilfe und Forderungen von Gläubigern, die mit hoheitlichen Aufgaben betraut aber keine eigene Vollstreckungsbehörde sind bei.

Vollstreckungsmaßnahmen

Mögliche Vollstreckungsmaßnahmen sind die Pfändung  von:

  • Kontoguthaben, 
  • Arbeitslohn,  
  • Mieteinnahmen, 
  • beweglichen Sachen einschließlich Kraftfahrzeugen,

sowie von anderen verwertbaren Rechten. 

Bitte überweisen Sie die Forderung unter Angabe des Zeichens, welches in dem Schreiben der Vollstreckung angegeben wurde, auf das Konto der Stadt Bochum. 

Sparkasse Bochum
IBAN: DE69 4305 0001 0001 2178 50
BIC: WELADED1BOC

Eine kurze Nachricht an die Vollstreckungsbehörde ist zudem hilfreich, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die im Schreiben genannte Kontaktperson. 

Sie haben einen Mahnbescheid beziehungsweise Vollstreckungsbescheid wegen einer privatrechtlichen städtischen Forderung erhalten 

Die städtische Forderung ist berechtigt 

Sie überweisen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheides den Forderungsbetrag (einschließlich der Zinsen und Kosten) auf ein städtisches Konto unter Angabe des Geschäftszeichens des Antragstellenden. Diese Angaben sind aus dem Bescheid ersichtlich. 

Sollten Sie den Betrag nicht in einer Summe zahlen können, setzen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheides mit der zuständigen Sachbearbeitung bezüglich einer eventuellen Ratenzahlungsvereinbarung in Verbindung. 

Sie halten die städtische Forderung für unberechtigt 

Legen Sie innerhalb von 14 Tagen (Arbeitsgericht sieben Tage) nach Zustellung des Bescheides beim erlassenden Gericht Widerspruch beziehungsweise Einspruch ein. Sie können sich vorab mit der zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung setzen, um die Sache außergerichtlich zu klären.

Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten oder eine Frage zum Vollstreckungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die in dem Schreiben angegebene Kontaktperson.

Für Anfragen beachten Sie  bitte die Hinweise zur Erreichbarkeit der Vollstreckungsbehörde. 

Erreichbarkeit Vollstreckung

Adresse / Kontakt

Amt für Finanzsteuerung
Vollstreckungsbehörde
Universitätsstraße 43-49
44777 Bochum

Navigation

44789 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-5460 Hotline
Faxnummer
0234 910-1057
E-Mail Adresse
Vollstreckung@bochum.de

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 8 bis 14 Uhr
Dienstag: 8 bis 14 Uhr
Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Persönliche Erreichbarkeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Anfahrt / Standort