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Hundesteuerbefreiung / Hundesteuerermäßigung

Dienstleistungen und Infos

Sie haben Ihren Hund / Ihre Hunde zur Hundesteuer in Bochum angemeldet und möchten eine Hundesteuervergünstigung (Ermäßigung oder Befreiung) beantragen.

Eine Hundesteuervergünstigung (Befreiung oder Ermäßigung) wird nur auf Antrag gewährt.

Wenn Sie eine Hundesteuervergünstigung in Anspruch nehmen möchten, ist diese bei der Steuerabteilung des Amtes für Finanzsteuerung der Stadt Bochum zu beantragen. Hierbei sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

Die Vergünstigung kann nur für die Zukunft gewährt werden. Bitte stellen Sie daher im Bedarfsfall Ihren Vergünstigungsantrag zusammen mit der Anmeldung des Hundes. Andernfalls kann eine Steuervergünstigung erst ab dem Ersten des auf die Antragstellung folgenden Monats bewilligt werden. Die rückwirkende Bewilligung einer Steuervergünstigung ist nicht möglich. Die Vergünstigung wird außerdem nur für eine Vergünstigungsart je Haushalt gewährt.

Eine Hundesteuervergünstigung können Sie online beantragen.

Befreiungs- und Ermäßigungsgründe

Die §§ 3 und 4 der Hundesteuersatzung (HstS) sehen eine Vielzahl von Befreiungs- und Ermäßigungsgründen vor.

Mit der Ersten Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 22. Oktober 2024 hat der Rat der Stadt Bochum den bisher für eine Hundesteuerermäßigung berechtigten Personenkreis außerdem um Leistungsempfänger nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erweitert.

Nachstehend sind die häufigsten Punkte aufgeführt:

Befreiung für Hunde,

  • die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "aG" oder "H" besitzen.
  • die die Hundehalterin/der Hundehalter aus einem Tierheim übernimmt, dessen Gemeinnützigkeit bestätigt ist und dessen Genehmigung die Auslandsvermittlung grundsätzlich ausschließt. Die Steuerbefreiung wird für die ersten zwölf Monate der Hundehaltung erteilt. Sie wird nur für einen Hund innerhalb von fünf Jahren gewährt.
  • die als Rettungs- oder Assistenzhunde eingesetzt werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor qualifizierten Leistungsprüferinnen/Leistungsprüfern mit Erfolg abgelegt haben; die Ablegung der Prüfung ist durch das Vorlegen eines Prüfungszeugnisses und der Einsatz des Hundes in geeigneter Weise nachzuweisen.

50 Prozent Ermäßigung für Hunde,

  • die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen, erforderlich sind,
  • die von Empfängerinnen / Empfängern
    • laufender Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach Kapitel 3 Abschnitt 2 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - (SGB II),
    • laufender Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII),
    • laufender Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII),
    • laufender Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder 
    • laufender Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

gehalten werden, jedoch nur für einen Hund.

Hier gelangen Sie zu den allgemeinen Informationen zur Hundesteuer.

Den Antrag auf Steuervergünstigung können Sie online einreichen.

Bei Beantragung einer Steuervergünstigung gemäß den §§ 3 und 4 HstS (Befreiung, Ermäßigung) sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

Die notwendigen Nachweise (je nach Vergünstigungsart) können Sie im Rahmen der Antragstellung hochladen oder innerhalb von  von 14 Tagen nach Einreichen des Antrages per Post oder E-Mail nachreichen.

Adresse / Kontakt

Amt für Finanzsteuerung
Steuern
Verwaltungsgebäude
Rensingstraße 21
44777 Bochum

Navigation

44807 Bochum

Faxnummer
0234 910-3956

Öffnungszeiten

Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Rensingstraße 21.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Ein Parkplatz ist am Haus vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist über eine Rampe zugänglich. Ein Aufzug ist vorhanden.

Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung, Erteilung und Änderung von SEPA-Mandaten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ansprechperson der Debitorenbuchhaltung.

Bei Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an die für Ihren Buchstabenbereich zuständige Ansprechperson:

Ansprechpersonen Hundesteuer

Sachbearbeiterin
Amt für Finanzsteuerung

Frau Schroth

Buchstabe A - Hk

Telefonnummer
0234 910-2239
Zimmer 11
Sachbearbeiterin
Amt für Finanzsteuerung

Frau Schmidt

Buchstabe Hl - Pn

Telefonnummer
0234 910-2238
Zimmer 10
Sachbearbeiterin
Amt für Finanzsteuerung

Frau Kallert

Buchstabe Po – Z

Telefonnummer
0234 910-2224
Zimmer 11
Sachbearbeiterin
Amt für Finanzsteuerung

Frau Kaak

Telefonnummer
0234 910-3985
Zimmer 7
Sachbearbeiterin
Amt für Finanzsteuerung

Frau Neu

Grundsatzangelegenheiten

Telefonnummer
0234 910-2298
Zimmer 12
E-Mail Adresse
neu@bochum.de
Sachbearbeiterin
Amt für Finanzsteuerung

Frau Ostek

Grundsatzangelegenheiten

Telefonnummer
0234 910-2295
Zimmer 12
E-Mail Adresse
COstek@bochum.de