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Dienstleistungen und Infos

Vollstreckung von Geldforderungen

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Was suche ich, bin ich hier richtig?

Sie haben eine Zahlungsaufforderung (Vollstreckungsforderung) erhalten oder suchen Informationen zum Vollstreckungsverfahren bei der Stadt Bochum?

Die Vollstreckungsbehörde der Stadt Bochum ist als Sachgebiet Teil der Abteilung "Geschäftsbuchhaltung und Forderungsmanagement" des Amtes für Finanzsteuerung.

Sie hat die Aufgabe, im Auftrag verschiedener Gläubiger nach Mahnung verbliebene offene öffentlich-rechtliche und bestimmte privatrechtliche Forderungen zwangsweise im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung beizutreiben. Die Bevollmächtigung hierfür ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 2 VwVG NRW. 

Die Vollstreckungsbehörde treibt eigene städtische Forderungen, Forderungen anderer Kommunen im Wege der Amtshilfe und Forderungen von Gläubigern, die mit hoheitlichen Aufgaben betraut aber keine eigene Vollstreckungsbehörde sind bei.

Vollstreckungsmaßnahmen

Mögliche Vollstreckungsmaßnahmen sind die Pfändung  von:

  • Kontoguthaben, 
  • Arbeitslohn,  
  • Mieteinnahmen, 
  • beweglichen Sachen einschließlich Kraftfahrzeugen,

sowie von anderen verwertbaren Rechten. 

Bitte überweisen Sie die Forderung unter Angabe des Zeichens, welches in dem Schreiben der Vollstreckung angegeben wurde, auf das Konto der Stadt Bochum. 

Sparkasse Bochum
IBAN: DE69 4305 0001 0001 2178 50
BIC: WELADED1BOC

Eine kurze Nachricht an die Vollstreckungsbehörde ist zudem hilfreich, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die im Schreiben genannte Kontaktperson. 

Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten oder eine Frage zum Vollstreckungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die in dem Schreiben angegebene Kontaktperson.

Für Anfragen beachten Sie  bitte die Hinweise zur Erreichbarkeit der Vollstreckungsbehörde. 

Erreichbarkeit Vollstreckung

Adresse / Kontakt

Amt für Finanzsteuerung
Verwaltungsgebäude
Universitätsstraße 43-49
44777 Bochum

Navigation

44789 Bochum

Faxnummer
0234 910-1057
E-Mail Adresse
Vollstreckung@bochum.de

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 8 bis 14 Uhr
Dienstag: 8 bis 14 Uhr
Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Persönliche Erreichbarkeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Anfahrt / Standort