Sie haben Ihren Hund / Ihre Hunde zur Hundesteuer in Bochum angemeldet und möchten eine Hundesteuervergünstigung (Ermäßigung oder Befreiung) beantragen.
Hundesteuerbefreiung / Hundesteuerermäßigung
Dienstleistungen und Infos
Eine Hundesteuervergünstigung (Befreiung oder Ermäßigung) wird nur auf Antrag gewährt.
Wenn Sie eine Hundesteuervergünstigung in Anspruch nehmen möchten, ist diese bei der Steuerabteilung des Amtes für Finanzsteuerung der Stadt Bochum zu beantragen. Hierbei sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Die Vergünstigung kann nur für die Zukunft gewährt werden. Bitte stellen Sie daher im Bedarfsfall Ihren Vergünstigungsantrag zusammen mit der Anmeldung des Hundes. Andernfalls kann eine Steuervergünstigung erst ab dem Ersten des auf die Antragstellung folgenden Monats bewilligt werden. Die rückwirkende Bewilligung einer Steuervergünstigung ist nicht möglich. Die Vergünstigung wird außerdem nur für eine Vergünstigungsart je Haushalt gewährt.
Eine Hundesteuervergünstigung können Sie online beantragen.
Befreiungs- und Ermäßigungsgründe
Die §§ 3 und 4 der Hundesteuersatzung (HstS) sehen eine Vielzahl von Befreiungs- und Ermäßigungsgründen vor.
Mit der Ersten Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 22. Oktober 2024 hat der Rat der Stadt Bochum den bisher für eine Hundesteuerermäßigung berechtigten Personenkreis außerdem um Leistungsempfänger nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erweitert.
Nachstehend sind die häufigsten Punkte aufgeführt:
Befreiung für Hunde,
- die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "aG" oder "H" besitzen.
- die die Hundehalterin/der Hundehalter aus einem Tierheim übernimmt, dessen Gemeinnützigkeit bestätigt ist und dessen Genehmigung die Auslandsvermittlung grundsätzlich ausschließt. Die Steuerbefreiung wird für die ersten zwölf Monate der Hundehaltung erteilt. Sie wird nur für einen Hund innerhalb von fünf Jahren gewährt.
- die als Rettungs- oder Assistenzhunde eingesetzt werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor qualifizierten Leistungsprüferinnen/Leistungsprüfern mit Erfolg abgelegt haben; die Ablegung der Prüfung ist durch das Vorlegen eines Prüfungszeugnisses und der Einsatz des Hundes in geeigneter Weise nachzuweisen.
50 Prozent Ermäßigung für Hunde,
- die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen, erforderlich sind,
- die von Empfängerinnen / Empfängern
- laufender Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach Kapitel 3 Abschnitt 2 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - (SGB II),
- laufender Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII),
- laufender Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII),
- laufender Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder
- laufender Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
gehalten werden, jedoch nur für einen Hund.
Hier gelangen Sie zu den allgemeinen Informationen zur Hundesteuer.
Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?
Den Antrag auf Steuervergünstigung können Sie online einreichen.
Bei Beantragung einer Steuervergünstigung gemäß den §§ 3 und 4 HstS (Befreiung, Ermäßigung) sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Die notwendigen Nachweise (je nach Vergünstigungsart) können Sie im Rahmen der Antragstellung hochladen oder innerhalb von von 14 Tagen nach Einreichen des Antrages per Post oder E-Mail nachreichen.
Adresse / Kontakt
Amt für Finanzsteuerung
Steuern
Verwaltungsgebäude
Rensingstraße 21
44777 Bochum
Navigation
44807 Bochum
- Faxnummer
- 0234 910-3956
Öffnungszeiten
Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Ein Parkplatz ist am Haus vorhanden.
Barrierefreier Zugang
Das Gebäude ist über eine Rampe zugänglich. Ein Aufzug ist vorhanden.
Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung, Erteilung und Änderung von SEPA-Mandaten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ansprechperson der Debitorenbuchhaltung.
Bei Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an die für Ihren Buchstabenbereich zuständige Ansprechperson:
Ansprechpersonen Hundesteuer
- Telefax: 0234 910-797900
- Zentrale E-Mail-Adresse: hundesteuer@bochum.de
Amt für Finanzsteuerung
Frau Schroth
Buchstabe A - Hk
- Telefonnummer
- 0234 910-2239
- Zimmer 11
Amt für Finanzsteuerung
Frau Schmidt
Buchstabe Hl - Pn
- Telefonnummer
- 0234 910-2238
- Zimmer 10
Amt für Finanzsteuerung
Frau Kallert
Buchstabe Po – Z
- Telefonnummer
- 0234 910-2224
- Zimmer 11
Amt für Finanzsteuerung
Frau Neu
Grundsatzangelegenheiten
- Telefonnummer
- 0234 910-2298
- Zimmer 12
- E-Mail Adresse
- neu@bochum.de
Amt für Finanzsteuerung
Frau Ostek
Grundsatzangelegenheiten
- Telefonnummer
- 0234 910-2295
- Zimmer 12
- E-Mail Adresse
- COstek@bochum.de
- Hundesteuer
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- Hunde: Was muss ich wissen
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- Hundesteuersatzung