Grundbesitzabgaben
Hier finden Sie alle Infos zu den Grundbesitzabgaben.
Dienstleistungen und Infos
Eigentümer von Grundstücken oder Wohnungen, Nießbrauchberechtigte, Erbbauberechtigte und einige Nutzer zahlen an die Stadt Bochum Grundbesitzabgaben.
Dazu gehören die Grundsteuer, Abfallgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Schmutz- und Niederschlagswassergebühren.
Für jedes Grundstück der Stadt Bochum erhält ein Gebührenpflichtiger -meist der Eigentümer- vom Amt für Finanzsteuerung einen Bescheid über Grundbesitzabgaben.
Bei Fragen zu Grundsteuermessbescheiden, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Im Folgenden werden wir Ihnen über diese Steuern und Gebühren kurz einen Überblick verschaffen und auf die meist gestellten Fragen eingehen.
Auf rechtliche Details wird diesseits zunächst weitestgehend verzichtet. Zu den einzelnen Positionen finden Sie jedoch Verweise auf die wichtigsten Rechtsgrundlagen (insbesondere die aktuellen Satzungen der Stadt Bochum).
Die Grundbesitzabgaben setzen sich in der Regel aus folgenden Steuern/Gebühren zusammen:
Allgemeines
Die Grundbesitzabgaben sind vierteljährlich oder auf Antrag jährlich zum 01.07. zu zahlen. Eine monatliche Zahlung ist nicht möglich.
Bei E-Mail-Versand achten sie bitte darauf, dass Internet-Übertragungsstrecken von E-Mails nicht einzugrenzen und offen sind. Ihr Mail-Inhalt kann von Unbefugten unbemerkt und unkontrolliert mitgelesen, kopiert, abgezweigt sowie inhaltlich verändert/verfälscht werden. Es ist außerdem netzbedingt möglich, Adressen zu manipulieren, so dass unsicher bleibt, ob eine E-Mail auch wirklich von Ihnen stammt.
Wohnungseigentümergemeinschaft
Bei einer WEG existieren mehrere Miteigentümer. In diesem Fall ist für die postalische Zustellung des Gebührenbescheides die Benennung eines Zustellbevollmächtigten erforderlich. Als Zustellbevollmächtigter kann ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft benannt oder jede andere Person bzw. Firma, die mit der Verwaltung der Liegenschaft betraut wurde, eingesetzt werden. Alle Miteigentümer haften nach § 10 Absatz 8 Wohneigentumsgesetz in Höhe ihrer Miteigentumsanteile für die Begleichung der Gebührenforderung.
Amt für Finanzsteuerung
Frau Palm
Veranlagung
A, J, Kb-Klei, Leic-Lev, Wa-Welb
Deutsche Annington, Mira, Sonstige Große Werke
- Telefonnummer
- 0234 910-2068
Amt für Finanzsteuerung
Frau Bakenecker
Veranlagung
Bati-Berz, Su-Sz
- Telefonnummer
- 0234 910-2312
Amt für Finanzsteuerung
Frau Dienstbier
Veranlagung,
Brockhb-Bz, M, Witten-Wz
- Telefonnummer
- 0234 910-2217
Amt für Finanzsteuerung
Frau Rupieper
Veranlagung,
Ba-Bath, H, Lao-Leib, V
- Telefonnummer
- 0234 910-2174
Amt für Finanzsteuerung
Frau Michalak
Veranlagung
C, G, Ka-Kaz, Schui-Schz, Z
- Telefonnummer
- 0234 910-2264
Amt für Finanzsteuerung
Frau Pissarek
Veranlagung
I, N, Sa-Schuh, Welc-Wittem
- Telefonnummer
- 0234 910-1075
Amt für Finanzsteuerung
Herr Maass
Veranlagung
D, F, La-Lan, Sci-Ss, U
- Telefonnummer
- 0234 910-3452
Amt für Finanzsteuerung
Frau Doost
Veranlagung
E
Bochumer Wohnstätten, Kirchen/Diakonie, Land NRW, NRW Urban,
Stadt Bochum, Stadtwerke Bochum, Thyssen,
VBW Bauen u. Wohnen, Vivawest/THS, WEG, WirtschaftsEntwicklungG.
- Telefonnummer
- 0234 910-2182
Amt für Finanzsteuerung
Frau Schwab
Veranlagung
Bes-Boete, Klej-Kov, St, T, X, Y
- Telefonnummer
- 0234 910-2044
Amt für Finanzsteuerung
Frau Kottmann
Veranlagung
Kow-Krh, Lew-Lz, Q, R
- Telefonnummer
- 0234 910-2003
Amt für Finanzsteuerung
Frau Pelmer
Veranlagung
Boetf-Brockha, Kri-Kz, O, P
- Telefonnummer
- 0234 910-2737
Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung, Erteilung und Änderung von SEPA-Mandaten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ansprechperson der Geschäftsbuchhaltung.
Ansonsten wenden Sie sich an uns über:
- Telefax: 0234 910-3027
Adresse / Kontakt
Amt für Finanzsteuerung
Grundbesitzabgaben
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- 0234 910-3027
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