Eigentümer von Grundstücken oder Wohnungen, Nießbrauchberechtigte, Erbbauberechtigte und einige Nutzer zahlen an die Stadt Bochum Grundbesitzabgaben.
Zu den Grundbesitzabgaben gehören folgende Steuern beziehungsweise Gebühren: Grundsteuer, Abfallgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Schmutz- und Niederschlagswassergebühren.