Beihilfen sind
- unterstützende Fürsorgeleistungen des Dienstherrn,
- zum teilweisen Ausgleich der in
- Geburts-,
- Krankheits-,
- Pflege- und
- Todesfällen
entstehenden Kosten.
Die Beihilfe ergänzt die aus den Dienstbezügen (Gehaltszahlungen für Beamtinnen und Beamte) zu treffende Eigenvorsorge der Beamtin und des Beamten.
Wer hat einen Beihilfeanspruch?
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bochum
- Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Stadt Bochum
- Lehrerinnen und Lehrer der Bochumer Grund-, Haupt- und Förderschulen