Erste Anlaufadresse ist die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), Gersteinring 50, in Bochum. Dort werden die Flüchtlinge registriert und in Gemeinschaftsunterkünften in ganz Nordrhein-Westfalen untergebracht. Nach einem kurzen Aufenthalt ist eine Weiterleitung in eine Stadt oder Gemeinde in Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Die LEA ist rund um die Uhr geöffnet. Mit dem ÖPNV ist sie mit der Buslinie 354 erreichbar, Haltestelle „Gersteinring“.
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen, die in Bochum bleiben wollen, weil sie ein konkretes Beschäftigungsangebot oder -verhältnis oder einen Ausbildungs- oder Studienplatz in Bochum nachweisen können, melden sich mit ihrem Hilfegesuch bei der Anlaufstelle in der Diekampstraße 26. Ein konkretes Beschäftigungs- oder Ausbildungsangebot muss dabei mindestens 15 Wochenstunden übersteigen. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (sogenannte „Minijobs“) reichen nicht zur Anerkennung eines konkreten Beschäftigungsangebots aus.
Ebenfalls können sich Personen mit einem Bleibewunsch in Bochum in der Diekampstraße 26 melden, die enge Verwandte in Bochum haben. Eine enge Verwandtschaft kann nur in gerade Linie (zum Beispiel Eltern, Kinder, Großeltern) und bei Ehepartnern anerkannt werden.
Achtung: Wenn Sie, entweder:
- einen Asylantrag gestellt haben oder
- bereits in einer anderen Kommune oder in einer Erstaufnahmestelle des Landes eine Registrierung vorgenommen oder oder begonnen haben, unterliegen Sie besonderen Voraussetzungen. Im Zweifelsfall bringen Sie bitte vor der Reise nach Bochum in Erfahrung, ob es Hinderungsgründe für einen Umzug gibt. Auskünfte dazu erteilt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder die am Ort zuständige Ausländerbehörde.
Die Anlaufstelle an der Diekampstraße 26 hat montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 9 bis 13 Uhr geöffnet.
Die Ansprechpersonen dort beantworten die Fragen der Geflüchteten, etwa zu weiteren Hilfen und Unterstützung, Unterbringungsangeboten, Impfmöglichkeiten oder ärztlicher Behandlung. Zudem informieren sie, bei welchen Ämtern man sich darüber hinaus melden muss. Sie erreichen die Anlaufstelle für ukrainische Flüchtlinge über die Haltestelle "Bochum West Bhf" der Buslinien 345 oder 355 in circa drei Minuten sowie fußläufig aus der Innenstadt.
Unbegleitete Minderjährige werden durch die Landeserstaufnahme an das Jugendamt verwiesen, das die Kinder und Jugendliche in Obhut nimmt.