BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit Weg Aussicht Baum Gitarre Konfetti Sprechblase
Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement"

Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement"

Wir fördern euer Engagement!

Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement"

Die Stadt Bochum nimmt teil am Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" des Landes NRW. Das Programm soll die Engagierten unterstützen, kleinere Projekte und Vorhaben umzusetzen. Dabei werden jährlich in Nordrhein-Westfalen 2.000 Vorhaben zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert. Die Stadt Bochum erhält dafür eine Pauschale in Höhe von 39.000 Euro und kann damit 39 Projekte fördern.

Das diesjährige Förderthema lautet „Digital in die Zukunft - engagiert mit KI und Co.“. Es werden Projekte von Engagierten gefördert, die dazu beitragen, die Digitalisierung und die Nutzung von KI in Engagement und Ehrenamt voranzubringen. 

Anträge für das Jahr 2026 können ab dem 2. März bis zum 1. November über das Förderportal gestellt werden.

Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Bürgerschaftliches Engagement meint dabei gemeinsame Aktionen, welche freiwillig, gemeinwohlorientiert, nicht auf materiellen Gewinn ausgelegt, im öffentlichen Raum stattfinden. 

Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die die Digitalisierung und den Einsatz von KI in Engagement und Ehrenamt voranbringen, wie die Umstellung auf eine digitale Aktenführung im Verein, der Aufbau einer eigenen Webseite für eure Initiative oder der Start einer Organisations- und Vereinsentwicklung mithilfe von KI.

Informationen und hilfreiche Tipps zum Förderverfahren sind zu finden auf www.engagiert-in-nrw.de.

Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse und Initiativen können ab dem 2. März 2026 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des diesjährigen Kleinstförderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen.

Die Landesregierung stellt auch in diesem Jahr wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung, die nach einem bestimmten Verteilerschlüssel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen übertragen werden. Damit können bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden.

Die Stadt Bochum kann 39 Projekte fördern und ist die für Sie zuständige Bewilligungsstelle. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Durchführungsort der Maßnahme oder aus dem Sitz des Vereins beziehungsweise dem Standort der Initiative.

Jedes Jahr wird pro Fördernehmer maximal ein Projekt gefördert, das im jeweiligen Förderjahr bis zum 31. Dezember durchgeführt werden und einen inhaltlichen Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema aufweisen muss. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme, die gefördert werden soll, vor der Förderzusage (Bewilligung) noch nicht begonnen werden darf. Die Projekte müssen im Förderjahr begonnen und abgeschlossen werden.

Ausgaben, die vor der Bewilligung getätigt oder rechtlich begründet wurden, können nicht gefördert werden. Vor der Bewilligung dürfen daher keine Verträge für die Maßnahme (für das Projekt) geschlossen werden; dies betrifft alle Leistungs- und Lieferungsverträge, wie beispielsweise Käufe, Bestellungen oder auch Mietverträge. Eine Maßnahme, deren förderfähige Gesamtausgaben geringer als 1.000 Euro sind, kann nicht gefördert werden.

Jedes geförderte Projekt erhält unabhängig von den Gesamtkosten des Projekts einen Festbetrag von 1.000 Euro. Dabei müssen die gesamten förderfähigen Ausgaben der Maßnahme mindestens 1.000 Euro betragen. Die Fördermittel müssen auch nicht gesondert von Ihnen angefordert werden. Sie werden mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, der Ihnen mit der Bewilligung Ihres Vorhabens zugeht, ausgezahlt. Konkrete Informationen dazu werden Ihnen dann mit dem Zuwendungsbescheid zugehen.

Förderfähig sind zum Beispiel Ausgaben für Verbrauchsgüter und Arbeitsmaterial, Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (zum Beispiel Plakate oder Flyer), Mietkosten für extra für die Maßnahme angemietete Räumlichkeiten sowie Honorarkosten (zum Beispiel für einen Vortrag oder Workshop). Auch Hardware zur Umsetzung des geplanten Projekts kann gefördert werden. Die aufzuführenden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen und wichtig für deren erfolgreiche Durchführung sein.  

Allgemeine Verwaltungsausgaben können nicht gefördert werden. Darunter sind diejenigen Ausgaben zu verstehen, die auch ohne das Projekt anfallen würden. Dazu zählen zum Beispiel Büromiete, Ausgaben für einen Internetvertrag, Kontoführungsgebühren und andere, die nicht unmittelbar durch das Projekt verursacht werden und auch ohne das Projekt entstehen. (sogenannte "eh-da-Kosten").  

Ob der Antrag und die aufgeführten Ausgaben als förderfähig eingestuft werden, ist eine Einzelfallentscheidung. Bei Fragen wenden Sie sich einfach direkt an uns.

Sie können den Antrag bequem über das Online-Portal stellen. Der Zeitraum für die Antragstellung läuft vom 2. März bis zum 1. November 2026. Die Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs. Sobald die Fördermittel erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung im Online-Portal geschlossen.

Zum Online-Portal

Die Beantragung der Förderung erfolgt über ein Onlineformular im Förderportal. In dem Antrag müssen Sie Ihre geplante Maßnahme und den Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema kurz beschreiben und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben erstellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Förderportal.

Ja, ein Nachweis über die tatsächlichen Ausgaben ist der zuständigen Bewilligungsbehörde bis zum 28. Februar des Folgejahres als vereinfachter Verwendungsnachweis vorzulegen. Das Einreichen des Verwendungsnachweises erfolgt, wie die Antragsstellung, über ein Online-Formular im Förderportal. Das Formular für den Mittelverwendungsnachweis wird erst im Laufe des Jahres 2026 freigeschaltet.

Bei konkreten Fragen zu Ihrer Projektidee oder der Umsetzung der von Ihnen geplanten Maßnahme, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kulturbüro und Kulturhistorische Museen

Frau Senff

Spartenübergreifende Projekte, Filmprojekte, Projekte Heimat und Brauchtum, Waldbühne Höntrop

Telefonnummer
0234 910-1420
Zimmer 225
E-Mail Adresse
KSenff@bochum.de

Adresse / Kontakt

Kulturbüro und Kulturhistorische Museen
Westring 32
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3953
Faxnummer
0234 910-1492
E-Mail Adresse
kulturbuero@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 14:00 Uhr

Das Bild zeigt den Eingang zum Verwaltungsgebäude Westring 32

Anfahrt / Standort

Weitere Informationen

Mehr Informationen zum Förderprogramm auf der Seite der Landesregierung NRW

www.engagiert-in-nrw.de