BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement"

Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement"

Wir fördern euer Engagement!

Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement"

Die Stadt Bochum nimmt teil am Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" des Landes NRW. Das Programm soll die Engagierten unterstützen, kleinere Projekte und Vorhaben umzusetzen. Dabei werden jährlich 2.000 Vorhaben zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert. Die Stadt Bochum erhält dafür eine Pauschale in Höhe von 39.000 Euro und kann damit 39 Projekte fördern.

Die Förderperiode 2022 ist nun offiziell beendet und das neue Schwerpunktthema für das Jahr 2023 steht fest.

2023 steht das Förderprogramm unter dem Motto "Zukunft  gestalten - nachhaltiges Engagement fördern".

Anträge für das Jahr 2023 können ab dem 1. Januar bis zum 1. November 2023 über das Förderportal gestellt werden.

Projekte oder Ideen, die passend zum Schwerpunktthema initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Bürgerschaftliches Engagement meint dabei gemeinsame Aktionen, welche freiwillig, gemeinwohlorientiert, nicht auf materiellen Gewinn ausgelegt, im öffentlichen Raum stattfinden. Passend zum diesjährigen Schwerpunktthema »Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern« sind beispielsweise Projekte und Maßnahmen wie der Aufbau eines Gemeinschaftsgartens, die Einrichtung von Insektenhotels, der Umstieg von Einweg- auf Mehrweggeschirr für Vereine, sowie die Einrichtung und der Betrieb von Repair-Cafés in Heimathäusern oder Vereinsheimen denkbar. Weitere Ideen wären der Aufbau und die Betreuung von Foodsharing-Angeboten oder die Pflege tierfreundlicher Blühstreifen sowie Energie- und Nachhaltigkeitsberatungen für Vereine und Vereinsmitglieder.

Im Fokus der Förderung stehen Projekte und Maßnahmen, mit denen bestehendes Engagement ökologisch nachhaltiger gestaltet werden kann, als auch die Förderung von Engagement im Bereich Nachhaltigkeit selbst. Dieses offen gefasste Verständnis von nachhaltigem Engagement ermöglicht es, dass Vereine, Initiativen und Engagierte aus allen Engagementbereichen von einer Förderung profitieren können.

Es können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen) in Nordrhein-Westfalen, die eine Maßnahme mit Bezugspunkt zum bürgerschaftlichen Engagement durchführen, einen Antrag einreichen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen nach einem bestimmten Verteilschlüssel. Diese sind dazu eingeladen, sich an der Umsetzung des Förderprogramms und damit an der Weitergabe der Mittel zu beteiligen. Ein Zugang zu den Fördermitteln ist für Ihren Verein bzw. Ihre Initiative nur dann möglich, wenn sich Ihr Kreis beziehungsweise Ihre kreisfreie Stadt dazu entschlossen hat und mitmacht. Ihr Kreis beziehungsweise Ihre kreisfreie Stadt sowie die Städteregion Aachen bearbeitet also die Anträge und ist die für Sie zuständige Bewilligungsstelle.

Jedes Jahr wird pro Fördernehmer maximal ein Projekt gefördert, das im jeweiligen Förderjahr bis zum 31. Dezember durchgeführt werden und einen inhaltlichen Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema aufweisen muss. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme, die gefördert werden soll, vor der Förderzusage (Bewilligung) noch nicht begonnen werden darf. Die Projekte müssen im Förderjahr begonnen und abgeschlossen werden.

Ausgaben, die vor der Bewilligung getätigt oder rechtlich begründet wurden, können nicht gefördert werden. Vor der Bewilligung dürfen daher keine Verträge für die Maßnahme (für das Projekt) geschlossen werden; dies betrifft alle Leistungs- und Lieferungsverträge, wie beispielsweise Käufe, Bestellungen oder auch Mietverträge. Eine Maßnahme, deren förderfähige Gesamtausgaben geringer als 1.000 Euro sind, kann nicht gefördert werden.

Jedes geförderte Projekt erhält unabhängig von den Gesamtkosten des Projekts einen Festbetrag von 1.000 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dabei müssen die gesamten förderfähigen Ausgaben der Maßnahme mindestens 1.000 Euro betragen. Die Fördermittel müssen auch nicht gesondert von Ihnen angefordert werden. Sie werden mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, der Ihnen mit der Bewilligung Ihres Vorhabens zugeht, ausgezahlt. Konkrete Informationen dazu werden Ihnen dann mit dem Zuwendungsbescheid zugehen.

Förderfähig sind zum Beispiel Kosten für Verbrauchsgüter (Getränke und so weiter), Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (zum Beispiel Plakate oder Flyer), Mietkosten für einen Pavillon am Veranstaltungstag, Arbeitsmittel (zum Beispiel für Arbeitshandschuhe) oder auch Honorarkosten (zum Beispiel für eine musikalische Begleitung). Die aufzuführenden Kosten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen und wichtig für deren erfolgreiche Durchführung sein. Die im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement erbrachte Arbeitsleistungen können bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der geförderten Maßnahme berücksichtigt werden. Pro geleistete Arbeitsstunde können 15 Euro pauschal angesetzt werden, welche jedoch nicht an die Ehrenamtlichen ausgezahlt werden müssen. Die Höhe dieser fiktiven Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement darf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (maximal 200 Euro) nicht überschreiten. Die für die Arbeitsleistung angesetzten fiktiven Ausgaben stellen dann Ihre Eigenleistung (zum Beispiel Ihres Vereins) dar und sind damit nicht Teil der 1.000 Euro Projektkosten, die gefördert werden.

Allgemeine Verwaltungsausgaben können nicht gefördert werden. Darunter sind diejenigen Ausgaben zu verstehen, die auch ohne das Projekt anfallen würden. Dazu zählen zum Beispiel Büromiete, Kosten für einen Internetvertrag, Kontoführungsgebühren und andere, die nicht unmittelbar durch das Projekt verursacht werden und auch ohne das Projekt entstehen und daher vom Zuwendungsempfänger selber zu tragen sind (sogenannte "eh-da-Kosten").

Ob Ihr Antrag und die von Ihnen dargelegten Ausgaben als förderfähig eingestuft werden, ist eine Einzelfallentscheidung. Bei Fragen wenden Sie sich einfach direkt an uns.

Sie können den Antrag bequem über das Online-Portal stellen. Der Zeitraum für die Antragstellung läuft vom 1. Januar bis zum 1. November 2023. Die Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs. Sobald die Fördermittel erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung im Online-Portal geschlossen.

Zum Online-Portal

Die Beantragung der Förderung erfolgt über ein Onlineformular im Förderportal. In dem Antrag müssen Sie Ihre geplante Maßnahme und den Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema kurz beschreiben und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben erstellen. Der Förderantrag muss zusätzlich im Anschluss an die Online-Antragsstellung im Original unterschrieben und an die zuständige Bewilligungsbehörde geschickt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Förderportal.

Ja, ein Nachweis über die tatsächlichen Ausgaben ist der zuständigen Bewilligungsbehörde bis zum 28. Februar des Folgejahres als vereinfachter Verwendungsnachweis vorzulegen. Das Einreichen des Verwendungsnachweises erfolgt, wie die Antragsstellung, über ein Online-Formular im Förderportal. Unter »Meine Anträge« finden Sie dort die Möglichkeit zur Erstellung des Online-Verwendungsnachweises. Auch der Verwendungsnachweis muss dann zusätzlich im Original unterschrieben und an die zuständige Bewilligungsbehörde geschickt werden.

Bei konkreten Fragen zu Ihrer Projektidee oder der Umsetzung der von Ihnen geplanten Maßnahme, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sachbearbeiterin
Kulturbüro und Kulturhistorische Museen

Frau Senff

Heimat- und Brauchtumspflege, Film- und Videokunst, spartenübergreifende Projekte, Eisenbahnmuseum

Telefonnummer
0234 910-1420
Faxnummer
0234 910-1492
Zimmer 225
E-Mail Adresse
KSenff@bochum.de

Adresse / Kontakt

Kulturbüro und Kulturhistorische Museen
Westring 32
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3953
Faxnummer
0234 910-1492
E-Mail Adresse
kulturbuero@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 14:00 Uhr

Zu den Dienstleistungen

Das Bild zeigt den Eingang zum Verwaltungsgebäude Westring 32

Anfahrt / Standort

Weitere Informationen

Mehr Informationen zum Förderprogramm auf der Seite der Landesregierung NRW

www.engagiert-in-nrw.de