Die Stadt Bochum fördert neue Solarstrom-Anlagen mit bis zu 1.000 Euro Zuschuss. Hierfür stellt die Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit insgesamt einen Fördertopf von 50.000 Euro bereit.
Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Einfamilienhäusern sowie kleinere sogenannte Steckersolargeräte, welche meist auf dem Balkon eingesetzt werden.
Alle nötigen Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie und den ergänzenden Dokumenten im Bereich Download.
Neugierig geworden?
Werfen Sie doch mal einen Blick auf das regionale Solardachkataster. Dort können Sie mit wenigen Klicks überprüfen, ob Ihr Dach oder der Balkon genug Sonneneinstrahlung erhält, damit sich eine Photovoltaik-Anlage rechnet.
Das Solardachkataster und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bis hin zur Handwerker:innensuche für die Installation Ihres eigenen Solarkraftwerks finden Sie unter: https://solar.metropole.ruhr/solardachkataster/
Was ist zu beachten (Fördervoraussetzungen) ?
Auch die Energieberatung Bochum der Verbraucherzentrale NRW ist an der Aktion beteiligt. In einer kostenlosen Videoberatung zur Solarstromnutzung auf Ihrem Gebäude besprechen Sie mit der lokalen Energieberaterin, wie Sie die Energie der Sonne bestmöglich nutzen können.
Diese Beratung zur sinnvollen Anlagengröße und zur Eigenstromnutzung ist neben der fristgerechten Inbetriebnahme der neuen Anlage eine der Fördervoraussetzungen:
- Dachanlagen, die fristgerecht beantragt und installiert werden, erhalten einen Zuschuss von 300 Euro für die erste installierte kWp und für jede weitere kWp gibt es 100 Euro dazu. Die Höchstsumme pro Antragstellendem beträgt 1.000 Euro.
- Der Zuschuss beträgt für Steckersolargeräte für eine installierte Leistung von 400 bis 600 Watt entsprechend dem Kaufpreis bis maximal 400 Euro
- Die Anlage muss zwingend auf Bochumer Stadtgebiet installiert werden. Steckersolargeräte dürfen aber bei Umzug mitgenommen werden.
- Die Inbetriebnahme der Anlage muss bis zum 31.Dezember 2022 erfolgt sein.
- Die Rechnung über die Installation der PV-Anlage und der Nachweis der Inbetriebnahme muss bei der Stadt Bochum bis zum 31. Januar 2023 eingereicht werden.
- Die Bescheinigung der Verbraucherzentrale über die durchgeführte Energieberatung ist dem Antrag beizufügen.
Die Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit und die Verbraucherzentrale NRW möchten durch diese gezielte Unterstützung noch mehr Bochumerinnen und Bochumer von der umweltfreundlichen Energiegewinnung mittels Photovoltaik überzeugen und damit gemeinsam den Klimaschutz in Bochum weiter voranzutreiben.
Neben Hauseigentümerinnen und -eigentümern sollen auch Mieterinnen und Mieter durch die starke Förderung von Steckersolargeräten dabei unterstützt werden, sich mit nachhaltigem Solarstrom zu versorgen. Vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine sorgt dies natürlich auch für eine steigende Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten aus Russland beziehungsweise von fossilen Energieträgern im Allgemeinen.