Der Rat der Stadt Bochum hat am 30. April 2020 erneut ein Förderprogramm zum passiven Lärmschutz über insgesamt eine Millionen Euro beschlossen, welches ab dem 4. Mai 2020 in Kraft getreten ist.
Bereits in den Jahren 2016 bis 2018 wurden Mittel in Höhe von insgesamt einer Millionen Euro zur Verfügung gestellt, mit denen erfolgreich insgesamt rund 750 Wohneinheiten vor Straßenverkehrslärm geschützt werden konnten. Die Weiterführung des Förderprogramms ist als eine erste wichtige Maßnahme im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zu werten.
Gefördert werden der Einbau von Schallschutzfenstern, beziehungsweise Balkon- und Terrassentüren sowie die nachträgliche Dämmung von Rollladenkästen an Gebäuden, bei denen die Lärmpegel einen LDEN von 65 oder einen Lnight von 55 dB(A) überschreiten und es sich um Wohn- oder Schlafräume handelt. Auch der Einbau von schallgedämmten Lüftern in Schlafräumen ist zuwendungsfähig. Gewerblich genutzte Räume fallen nicht unter die Richtlinien.
Der Förderbetrag wird auf maximal 300 Euro pro Quadratmeter Fenster begrenzt. Pro Wohneinheit werden maximal 3.000 Euro bewilligt (bei denkmalgeschützten Objekten 600 / 6.000 Euro). Der Förderhöchstbetrag pro Eigentümer liegt bei 20.000 Euro. Der Zuschuss darf einen Anteil von 80 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
Nähere Einzelheiten sind den Richtlinien zu entnehmen.
Anträge werden bei der Stadt Bochum, Umwelt- und Grünflächenamt, entgegengenommen