Am 30. Juni 2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts beschlossen.
Das bedeutet, dass seit dem 1. Oktober 2017 gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz mehr begründen können, sondern nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches heiraten können.
Damit eine Ehe geschlossen werden kann, ist diese zunächst anzumelden. Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.
Den Wunschtermin für Ihre Eheschließung können Sie im Traukalender online reservieren.
Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Ehe benötigen können Sie in der Dienstleistungsübersicht nachlesen.
Die Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung betragen derzeit 55 Euro (90 Euro wenn ausländisches Recht zu beachten ist). Hinzu kommen Kosten für eine Eheurkunde (12 Euro), sowie jeweils 9 Euro für die Einholung der erweiterten Meldeauskunft - sofern Sie in Bochum wohnen. Wenn Sie ein Stammbuch kaufen möchten oder die Eheschließung an einem Ort außerhalb der Trauzimmer stattfinden soll, kommen gegebenenfalls weitere Kosten auf Sie zu.
Paare, die schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese in eine Ehe umwandeln. Auch hierzu ist eine Anmeldung der Eheschließung mit Terminvereinbarung vorzunehmen. Neben den sonstigen Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung müssen Sie eine aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde mitbringen.
Wenn Sie Fragen zur Ehe für alle haben, rufen Sie uns bitte an (Telefon: 0234 910-1951).