Welche Infos gibt es dazu?
Der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) der Städteregion Ruhr stellt ein neues Planungsinstrument dar, das die beiden Planungsebenen Regionalplanung und vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) in einem Planwerk zusammenführt. Auf diese Weise kann die räumliche Entwicklung in der Kernzone des Ruhrgebietes besser koordiniert werden. Der Regionale Flächennutzungsplan ist ein herausragendes Beispiel für die gute Kooperation zwischen den sechs beteiligten Städten Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Der Regionale Flächennutzungsplan ist ein wichtiges Kommunikations- und Ordnungsinstrument. Er schafft die Voraussetzungen für eine abgestimmte umwelt- und sozialverträgliche Bodennutzung und koordiniert die unterschiedlichen Nutzungsansprüche Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel, Verkehr und Freiraum. Konkrete und rechtsverbindliche Festsetzungen erfolgen jedoch erst über die kommunalen Bebauungspläne.
Nach einem mehrjährigen Erarbeitungsverfahren wurde der Regionale Flächennutzungsplan am 18. November 2009 vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW unter Auflagen genehmigt. Im ersten Quartal 2010 sind die Räte der beteiligten Städte den Genehmigungsauflagen beigetreten. Nach der Bekanntmachung der Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW sowie den ortsüblichen Bekanntmachungen in den Städten tritt der Regionale Flächennutzungsplan am 3. Mai 2010 in Kraft und wird Ziel der Raumordnung.
Das Planwerk einschließlich der Begründung und der Umweltbericht mit der zusammenfassenden Erklärung sowie weitere Informationen zum RFNP finden Sie auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr 2030.