Die Haltverbots-Schilder sind durch eine vom Antragsteller beauftragte Verkehrsfachfirma aufzustellen. Die dadurch anfallenden Kosten sind nicht Bestandteil der Genehmigungsgebühr und vom Antragsteller zusätzlich zu zahlen.
Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin gestellt werden.
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