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Referat für Sport und Bewegung

Corona: Nutzung der städtischen Sportstätten

Hier erhalten Sie Informationen über die Nutzungsbedingungen für Außen- und Innensportstätten unter Berücksichtigung der Regelungen aus der Coronaschutzverordnung.

Referat für Sport und Bewegung

Außensportanlagen

Aktuell ist der Sportbetrieb auf den städtischen Außensportanlagen ohne Einschränkungen gestattet.

(Stand 10. Januar 2023)

Sporthallen und Lehrschwimmbecken

Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske (mindestens sogenannte OP-Maske) innerhalb der städtischen Gebäude ist zum 2. Januar 2023 aufgehoben worden.

Es besteht jedoch weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer Maske, da diese mit die beste und am wenigsten belastende Maßnahme darstellt, sich nicht nur vor Corona, sondern auch vor anderen derzeit grassierenden Infektionserkrankungen zu schützen.

(Stand 10. Januar 2023)

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Sachbearbeiter
Referat für Sport und Bewegung

Herr Fink

Telefonnummer
0234 910-1844
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FFink@bochum.de
Sachbearbeiter
Referat für Sport und Bewegung

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44777 Bochum

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